Muss Diakonie komplette Ausbildungsvergütung nachzahlen? Dazu hatte das Arbeitsgericht Magdeburg mit Urteil vom 08. September 2010 – 7 Ca 4138/09 entschieden.
Was war geschehen?
Diakonie muss Ausbildungsvergütung in Höhe von 34.000 € nachzahlen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte unter unserer Mitwirkung bereits mit Urteil vom 23. August 2011 – 3 AZR 575/09 – zur angemessenen Ausbildungsvergütung für Auszubildende in der Altenpflege entschieden. Und zwar führte das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung wie folgt aus:
Muss Diakonie komplette Ausbildungsvergütung nachzahlen? – § 17 AltPflG
„Die Ansprüche des Klägers richten sich nach § 17 Abs. 1 AltPflG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung.
Nach § 17 Abs. 1 AltPflG aF hat der Träger der praktischen Ausbildung der Schülerin und dem Schüler für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, soweit nicht Ansprüche auf Unterhaltsgeld nach dem SGB III oder Übergangsgeld nach den für die berufliche Rehabilitation geltenden Vorschriften bestehen oder andere vergleichbare Geldleistungen aus öffentlichen Haushalten gewährt werden. Danach schuldet der Beklagte dem Kläger eine angemessene Ausbildungsvergütung. Das Vertragsverhältnis der Parteien unterfällt der Vorschrift. Der Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Kläger während der Ausbildungszeit Geldleistungen aus öffentlichen Haushalten bezogen hat.“
AVR-Diakonie
„Der Höhe nach bestimmt sich der Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung nach Nr. III der Anlage 10a-Ost zu den AVR-Diakonie in der ab 1. Juni 2004 gültigen Fassung und beträgt dementsprechend – worüber in der Verhandlung vor dem Senat Einigkeit bestand – 674,38 Euro brutto monatlich. Davon sind für Mai 2007 hinsichtlich der nicht geleisteten Arbeit am 16 Mai 31,13 Euro brutto (674,38 Euro brutto multipliziert mit 3, geteilt durch 13, weiter geteilt durch 5) abzuziehen, weil insoweit schon keine zulässige Anschlussrevision vorliegt.
Muss Diakonie komplette Ausbildungsvergütung nachzahlen?– Angemessene Ausbildungsvergütung
„Da bei der Ermittlung der angemessenen Vergütung auf die Verkehrsanschauung abzustellen ist, kommt es nicht darauf an, ob der Beklagte selbst an die AVR-Diakonie gebunden ist und ob er diese Regelungen in die bei ihm durchgeführten Ausbildungsverhältnisse einbezogen hat. Selbst wenn damit der in den AVR geregelte Geltungsbereich und die Anwendung in der einzelnen Einrichtung auseinanderfallen, ist Maßstab, was die AVR-Diakonie vorsehen. Insoweit gilt nichts anderes als bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber, der dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages unterfällt.
Eine vereinbarte Ausbildungsvergütung ist unangemessen, wenn sie die einschlägige tarifliche, branchenübliche oder in den AVR festgelegte Vergütung – wie hier – um mehr als 20 % unterschreitet. Dies hat zur Folge, dass die volle tarifliche, branchenübliche oder in den AVR festgelegte Ausbildungsvergütung zu zahlen ist. Die Begrenzung des Anspruchs auf das gerade noch zulässige Maß der Unterschreitung widerspräche dem Zweck von § 17 Abs. 1 AltPflG aF. Diese Vorschrift soll eine angemessene Ausbildungsvergütung sicherstellen. Und zwar wäre es damit nicht vereinbar, bei einer Unterschreitung der nach der Verkehrsanschauung angemessenen Ausbildungsvergütung den Anspruch zu Gunsten des Trägers der praktischen Ausbildung auf das gerade noch Angemessene zu begrenzen.“
Danach sind Vereinbarungen, in denen die Ausbildungsvergütung um mehr als 20 % unter dem tariflichen Niveau liegt, also unwirksam und die Auszubildenden haben dann Anspruch auf den vollen Tariflohn.
Im vorliegenden Fall muss die Diakonie deshalb Ausbildungsvergütung in Höhe von 34.000 € nachzahlen.
Muss Diakonie komplette Ausbildungsvergütung nachzahlen? – Der Instanzenzug
Das Arbeitsgericht Magdeburg hatte in einem weiteren Urteil vom 08. September 2010 – 7 Ca 4138/09 in derselben Weise vorstehend das BAG entschieden. Sodann hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen-Anhalt die dagegen vom Beklagten eingelegte Berufung mit Urteil vom 26 April 2012 – 3 Sa 430/10 – zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Die beklagte Diakonie hatte daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.
Muss Diakonie komplette Ausbildungsvergütung nachzahlen? – Dazu das BAG:
Angesichts seines eingangs zitierten Urteils vom 23. August 2011 – 3 AZR 575/09 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 11. Dezember 2012 – 3 AZN 1999/12 – die von der Beklagten erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.
Eine Zahlung durch die Diakonie war daraufhin nicht mehr abwenden.
Muss Diakonie komplette Ausbildungsvergütung nachzahlen?
Siehe auch: https://raheinemann.de/ausbildungsvertrag-ohne-ausbildungsverguetung-wirksam/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-ausbildungsverguetung-in-der-pflege-bei-bafoeg-bezug/ und https://raheinemann.de/angemessene-ausbildungsverguetung-bei-gefoerdertem-ausbildungsplatz/ und https://raheinemann.de/was-ist-eine-angemessene-ausbildungsverguetung/ und https://raheinemann.de/ist-ausbildungsverguetung-bei-insolvenzanfechtung-zurueckzuzahlen/ und https://raheinemann.de/anspruch-eines-auszubildenden-auf-tarifentgelt-fuer-arbeitnehmer/ und https://raheinemann.de/auszubildender-zu-25-000-euro-schmerzensgeld-verurteilt/ und https://raheinemann.de/arbeitsvertragliche-ausschlussfrist-fuer-mindestentgelt-wirksam/ und https://raheinemann.de/verstoss-gegen-menschenrechte-bei-kuendigung-von-kirchenangestellten/ und https://raheinemann.de/ausbildungskosten-bei-abbruch-der-bundeswehrzeit-zu-erstatten/ und https://raheinemann.de/darf-der-geschaeftspartner-seinen-hund-mit-ins-buero-bringen/
Quelle: Juris das Rechtsportal
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
