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Die Muster-Widerrufsbelehrung soll Gesetzesrang bekommen. Dazu sollen entsprechende gesetzliche Regelungen zum 11.06.2010 in Kraft treten.

Neue Gesetze zum Verbraucherkreditrecht und Widerrufsrecht beschlossen

Nach wie vor arbeitet der Gesetzgeber an einer (europa-)rechtssicheren und verbraucherfreundlichen Gestaltung des Widerrufsrechtes oder Rückgaberechtes. Nach den Änderungen zum 01. April 2008 wurde nun das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ beschlossen.

Muster-Widerrufsbelehrung soll Gesetzesrang bekommen

Die Muster-Widerrufsbelehrung soll Gesetzesrang bekommen. Dazu werden wesentliche Teile des Gesetzes am 11. Juni 2010 in Kraft treten.

Weitere Gesetze zum Verbraucherrecht

Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ hat der Gesetzgeber aber bereits ganz aktuell die Vorschrift des § 312d Abs. 3 BGB geändert. Und zwar ist darin das Erlöschen des Widerrufsrecht für Verbraucher bei so genannten Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen geregelt. Bislang hatte das Gesetz hinsichtlich des Erlöschens zwischen Verträgen über „Finanzdienstleistungen“ und über „sonstige Dienstleistungen“ unterschieden. Diese Trennung ist aufgehoben. Und zwar erlischt das Widerrufsrecht nunmehr unanhängig von der Art der Dienstleistung,

Muster-Widerrufsbelehrung soll Gesetzesrang bekommen – Weitere Informationen finden Sie auf meiner Internetseite und zwar wie folgt: https://raheinemann.de/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Die Muster-Widerrufsbelehrung soll Gesetzesrang bekommen. Dazu sollen entsprechende gesetzliche Regelungen zum 11.06.2010 in Kraft treten.