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Herausgegeben am 20.01.2009
Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: Januar 2009

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Inhalt:

  • BSG: Monokausale Kodierung bei Krankenhausvergütung nach DRG-System
  • Dauerbrenner integrierte Versorgung: Auch SG Berlin fordert vollständige Vorlage der Integrationsverträge
  • Endlich: Forderungssicherungsgesetz in Kraft
  • Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Neufassung der Verpackungsverordnung (VerpackV)

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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BSG: Monokausale Kodierung bei Krankenhausvergütung nach DRG-System
Das BSG hat mit Urt. v. 18. September 2008 – B 3 KR 15/07 R entschieden, dass sich die Frage, welche Kodierung bzw. Zusatzkodierung vorzunehmen ist, sich ausschließlich nach dem „Operationen- und Prozedurenschlüssel nach § 301 SGB V“ (OPS-301) und den Kodierrichtlinien richtet. Der Grouper des OPS-Kodes bestimmt hingegen nur, wie nach der vorgenommenen Verschlüsselung abzurechnen ist. Aufgrund dessen hat das BSG für Recht erkannt, dass bei einer Linksherzkatheteruntersuchung in der Technik nach Sones ohne Komplikationen nur der Kode OPS 1-275.3 zu verschlüsseln und nach der DRG F44B abzurechnen ist. Eine Abrechnung nach DRG F14B ist nicht möglich.
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Dauerbrenner integrierte Versorgung: Auch SG Berlin fordert vollständige Vorlage der Integrationsverträge
Bereits in unserem Newsletter aus dem September 2008 hatten wir Sie über eine Entscheidung des SG Dresden informiert, wonach die Krankenkasse im Rechtsstreit über einen Rechnungseinbehalt aufgrund eines Integrationsvertrages zur vollständigen Offenlegungdes Vertrages verpflichtet ist. Wird der Vertrag nicht vollständig vorgelegt, darf kein Rechnungseinbehalt erfolgen. Dieser Rechtsprechungslinie hat sich nunmehr auch das SG Berlin angeschlossen.
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Endlich: Forderungssicherungsgesetz in Kraft
Nach einem der wohl längsten Gesetzgebungsverfahren überhaupt ist am 01. Januar 2009 das Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten. Damit sollen Betrieben, vor allem im Bausektor, effektive Mittel an die Hand gegeben werden, um ihre Werklohnansprüche besser als bisher durchsetzen zu können. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen.

Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Der Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in deutsches Recht umgesetzt. Damit hat er insbesondere den Anwendungsbereich des UWG erweitert. Zudem existiert nunmehr u.a. auch eine „schwarze Liste“ mit gegenüber Verbrauchern stets verbotenen Geschäftspraktiken.
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Neufassung der Verpackungsverordnung (VerpackV)
Mit Wirkung zum 01. Januar 2099 hat der Gesetzgeber die Verpackungsverordnung novelliert. Von den neuen Regelungen ist praktisch jeder Online-Händler betroffen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Neuerungen.
[…mehr]

 

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