Mehr Infos

Herausgegeben am 27.07.2011

Inhalt

  • Änderung der Rechtsprechung zu Transparenzberichten in der Pflege erreicht: Veröffentlichung bei Einbeziehung von weniger als 10 Personen in die Prüfung unzulässig
  • SG Aurich: Keine Kostenerstattung für Wiederholungsprüfung
  • BSG: Höhere DRG-Krankenhausvergütung wegen Begleiterkrankungen nur bei Erforderlichleit zusätzlicher Leistungen
  • VG Minden: Krankenhaus muss € 242.131,88 GEZ-Gebühr nachzahlen
  • LG Magdeburg: € 951,80 Abmahnkosten für Porno-Film – Mick Haig Productions e.K „Wir saufen nur deutsches Sperma“
  • EuGH: Haftung von eBay für Markenrechtsverstöße

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

Änderung der Rechtsprechung zu Transparenzberichten in der Pflege erreicht: Veröffentlichung bei Einbeziehung von weniger als 10 Personen in die Prüfung unzulässig
Wir konnten in einem von uns betriebenen Prozess eine Änderung der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt zur Veröffentlichung von so genannten Pflege-Transparenzberichten erreichen. Hatte das Landessozialgericht die Veröffentlichung bislang eher unkritisch für uneingeschränkt zulässig erachtet, so gilt dies nun nicht mehr. Nach der neuen Rechtsprechung muss die Vorschrift des § 2 S. 2 der Pflege-Transparenzvereinbarung im Wege der verfassungskonformen Auslegung dahin korrigiert werden, dass mindestens 10 Pflegebedürftige in die Prüfung einzubeziehen sind. Bei einer Prüfung einer unter 10 liegenden Anzahl von Pflegebedürftigen ist der Transparenzbericht fehlerhaft und darf nicht veröffentlicht werden. Pflegeeinrichtungen, bei denen im Rahmen einer Qualitätsprüfung weniger als 10 Pflegebedürftige in die Prüfung einzogen worden sind, können sich nunmehr also schon allein unter Berufung auf die unzureichende Anzahl geprüfter Personen erfolgreich gegen eine Veröffentlichung wehren!
[fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“][…mehr]

SG Aurich: Keine Kostenerstattung für Wiederholungsprüfung Das Sozialgericht Aurich hat mit rechtskräftigem Urteil vom 07. Juni 2011 – S 12 P 34/09 entschieden, dass einer Pflegeeinrichtung gemäß § 114 Abs. 5 S. 2 SGB XI lediglich die konkret angefallenen Kosten der Wiederholungsprüfung auferlegt werden. Die Geltendmachung von Pauschalen oder Durchschnittswerten ist nicht zulässig. Pflegedienste und Heime, die nach einer Wiederholungsprüfung Kostenforderungen ausgesetzt sind, erhalten mit dem Urteil neben der Entscheidung des Sozialgerichts Darmstadt vom 24. Januar 2011 – S 18 P 25/10 eine weitere Erfolg versprechende Verteidigungsmöglichkeit.
[…mehr]

BSG: Höhere DRG-Krankenhausvergütung wegen Begleiterkrankungen nur bei Erforderlichleit zusätzlicher Leistungen
Auf den Vergütungsanspruch eines Krankenhauses wirken sich Begleiterkrankungen im DRG-System nur dann erhöhend aus, wenn dadurch zusätzliche Leistungen erforderlich werden und bei entsprechenden Nebendiagnosen im Fallpauschalen-Katalog eine höhere Bewertung der Krankenhausleistung vorgesehen ist. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 25. November 2010 – B 3 KR 4/10 R entschieden.
[…mehr]

VG Minden: Krankenhaus muss € 242.131,88 GEZ-Gebühr nachzahlen Die als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) organisierten Mühlenkreiskliniken im Kreis Minden-Lübbecke müssen Rundfunkgebühren in Höhe von 242.131,88 € zahlen. Dies hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden mit Urteil vom 22. Juni 2011 – 3 K 2236/08 entschieden. Die Gebühren wurden für das Bereithalten von 177 Fernsehern in Krankenzimmern des Krankenhauses Bad Oeynhausen in der Zeit von Mai 1999 bis Juni 2006 erhoben. Es war versäumt worden, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
[…mehr]

LG Magdeburg: € 951,80 Abmahnkosten für Porno-Film – Mick Haig Productions e.K „Wir saufen nur deutsches Sperma“ Das Landgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 11. Mai 2011 – 7 O 1337/10 entschieden, dass einem pornografischen Film nach den Grundsätzen der so genannten kleinen Münze Urheberrechtsschutz zustehen kann. Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen der Verbreitung eines Films über eine Internet-Tauschbörse (Filesharing) handelt es sich nach Ansicht des Gerichts weder um einen einfach gelagerten Fall noch um eine nur unerhebliche Rechtsverletzung. Die anwaltlichen Abmahnkosten sind daher nicht gemäß § 97a Abs. 2 UrhG beschränkt, sondern richten sich die nach einem Streitwert von € 10.000,00. Bei Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Films über eine Internet-Tauschbörse (Filesharing)  ist zudem eine fiktive Lizenzgebühr von € 300,00 ersatzpflichtig. Daraus ergeben sich im Ergebnis Abmahnkosten von € 951,80.
[…mehr]

EuGH: Haftung von eBay für Markenrechtsverstöße Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 12. Juli 2011 – C-324/09 in einem von L’Oréal gegen eBay geführten Rechtsstreit die Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für die von Nutzern begangenen Verletzungen des Markenrechts präzisiert. Danach haftet eBay für Markenrechtsverstöße seiner Nutzer, wenn die illegalen Angebote durch eBay mit Werbung aktiv unterstützt werden, zum Beispiel durch entsprechende Werbung mit so genannten AdWords. Gleiches gilt, wenn eBay Hinweise auf gefälschte Produkte ignoriert.
[…mehr]

 

 [/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]