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Herausgegeben am 25.03.2010

 
Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: März 2010

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Inhalt:

  • Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz
  • AG Burg: Keine Abmahnkosten und kein Schadensersatz für Andorfine Music
  • LG Magdeburg: 3.000 Euro Abmahnkosten bei 132 Musiktiteln
  • Google verstößt mit Adwords-System nicht gegen Markenrecht
  • Transparenzberichte im Internet: Veröffentlichung zulässig oder nicht?

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg

Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150

E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz
Das Bundessozialgericht hat mit Urt. v. 28. Januar 2010 – B 6 KA 61/07 R entschieden, dass durch die Aufnahme einer Klinik in den Krankenhausplan des Landes der Status als Krankenhaus auch im Sinne von §§ 107 ff, 118 SGB V feststeht. Dies gilt auch für Einrichtungen, die nur teilstationäre Krankenhausbehandlungen durchführen (Tageskliniken, Nachtkliniken). Solche Einrichtungen sind daher zur ambulanten Versorgung zu ermächtigen.
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AG Burg: Keine Abmahnkosten und kein Schadensersatz für Andorfine Music
Die Fa. Andorfine Music hatte in dem vom AG Burg – 3 C 852/09 entschiedenen Fall einen Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatz wegen Filesharings gegen einen Mandanten unserer Kanzlei gerichtlich geltend gemacht. Dazu hatte Andorfine Music einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid erwirkt. Gegen den Vollstreckungsbescheid wurde Einspruch erhoben. Da die Fa. Andorfine Music der Aufforderung zur Anspruchsbegründung nicht nachkam und auch im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschien, hat das AG Burg die Klage mittels Versäumnisurteil abgewiesen. Die Fa. Andorfine Music bekommt nicht nur weder Abmahnkosten noch Schadensersatz, sondern hat vielmehr auch noch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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LG Magdeburg: 3.000 Euro Abmahnkosten bei 132 Musiktiteln
Mit rechtskräftigem Urteil vom 17. März 2010 – 7 O 2274/09 hat das Landgericht Magdeburg einen Vater und seinen volljährigen Sohn verurteilt, insgesamt 3.000 € zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten an die Musikindustrie (EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music) zu zahlen. Der beklagte Sohn hatte in einem Strafverfahren eingeräumt, im Jahr 2005 über ein sogenanntes Filesharing-Programm in einer Tauschbörse illegal 132 Musikstücke (Grönemeyer, Iron Maiden, Metallica u.a.) angeboten zu haben.
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Google verstößt mit Adwords-System nicht gegen Markenrecht
Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, Schlüsselwörter zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen, nicht das Markenrecht verletzt. Dies hat der EuGH hat mit Urt. v. 23. März 2010 – Rs. C-236/08 bis C-238/08 entschieden.
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Transparenzberichte im Internet: Veröffentlichung zulässig oder nicht?
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) führt aufgrund gesetzlicher Ermächtigung in §§ 114 ff. SGB XI verstärkt Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durch. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen durch die Landesverbände der Pflegekassen in Form sog. Transparenzberichte übersichtlich, vergleichbar und kostenfrei im Internet veröffentlicht werden. Die Transparenzberichte stoßen vielfach auf Widerspruch durch die geprüften Einrichtungen.
Das Sozialgericht Dessau-Roßlau hat mit Beschl. v. 04. Januar 2010 – S 3 P 90/09 ER die Veröffentlichung eines solchen Transparenzberichts untersagt. Auch das SG Münster hatte mit Beschl. v. 18. Januar 2010 – S 6 P 202/09 ER bereits entschieden, dass eine Pflegeeinrichtung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Veröffentlichung im Internet verhindern kann. Demgegenüber hat bislang einzig das Sächsische Landessozialgericht mit Beschl. v. am 24. Februar 2010 – L 1 P 1/10 B ER entschieden, dass die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet zulässig ist, auch wenn diese kritisch wertende Ausführungen zur Qualität von Pflegeleistungen in Pflegeheimen enthalten.
Verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen hier und hier über Twitter und auf unseren Internetseiten!

 

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