Herausgegeben am 30.03.2011
Inhalt
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- SG Leipzig: Hemmung der Verjährung des Rückforderungsanspruches der Krankenkasse durch Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- BGH: Wer ist für die Barbetragsverwaltung des Pflegeheimbewohners zuständig?
- LG Frankfurt: Abmahner muss Kosten für Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnung erstatten oder: Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Gäste
- BGH: Ein so genannter Internet-System-Vertrag mit Euroweb ist jederzeit kündbar
- OLG Frankfurt am Main bestätigt Auskunftspflicht einer Bank über „vergessenes“ Sparbuch aus den 1950er Jahren
- BAG: Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit unwirksam
Sehr geehrte Leser,
wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:
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Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann
Folgen Sie uns auf Facebook! Ihnen gefallen unsere Informationen? Dann folgen Sie uns doch auch auf Facebook! Sie finden dort regelmäßige Updates und neueste Informationen. Unser Facebook-Profil finden Sie hier.SG Leipzig: Hemmung der Verjährung des Rückforderungsanspruches der Krankenkasse durch Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Bei Einschaltung des MDK zur Überprüfung von Krankenhausrechnungen, die vor dem 01. April 2007 gelegt und bezahlt wurden, wird der Anspruch auf Rückforderung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB durch die Beauftragung des MDK gehemmt. Die Vorschrift des § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB gilt bei Einleitung des gesetzlich nach dem SGB V vorgeschriebenen Begutachtungsverfahrens im Leistungserbringerrecht entsprechend. Dies hat das SG Leipzig mit Urteilen vom 21. April 2010 – S 8 KR 381-385/09. Lesen Sie, warum dies nicht überzeugt..
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BGH: Wer ist für die Barbetragsverwaltung des Pflegeheimbewohners zuständig?
Der BGH hat mit Urt. v. 02. Dezember 2010 – III ZR 19/10 zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Heimträger verpflichtet ist, die seinem geistig behinderten Bewohner bewilligten Barbeträge zur persönlichen Verfügung (§ 35 Abs. 2 S. 1 SGB XII) zu verwalten, wenn dieser neben dem Lebensunterhalt in Einrichtungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Form der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder Hilfe zur Pflege erhält, entschieden. Nach Ansicht des BGH verpflichtet die für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge eingerichtete Betreuung den Betreuer nicht zu tatsächlichen Hilfeleistungen für den Betroffenen, sondern nur zu deren Organisation. Sie erübrigt daher in Ansehung der Verwaltung der Barbeträge entsprechende Leistungen der Sozialhilfe nicht.
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LG Frankfurt: Abmahner muss Kosten für Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnung erstatten oder: Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Gäste
Das Landgericht Frankfurt hat mit Urt. v. 25. September 2010 – 2-6 S 19/09 entschieden, dass ein Hotelbetreiber, der seinen Gästen einen Internetzugang über ein marktüblich sicherheitsaktiviertes und verschlüsseltes Funknetzwerk (WLAN) anbietet, nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen durch seine Gäste haftet, wenn er die Gäste vor der Nutzung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinweist. Die unbegründete Abmahnung des Inhabers eines Geschäftsbetriebs wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen kann deshalb einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Ist dies der Fall, muss der Abmahner dem Abgemahnten dessen Kosten für die Verteidigung gegen die Abmahnung ersetzen.
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BGH: Ein so genannter Internet-System-Vertrag mit Euroweb ist jederzeit kündbar Der BGH hat entschieden, dass ein so genannter Internet-System-Vertrag mit der Fa. Euroweb jederzeit kündbar ist. Des gilt ungeachtet dessen, dass die Fa. Euroweb sich für eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat. Ein Ausschluss des freien Kündigungsrechts ergibt sich weder aus der Natur des Vertrages noch aus den vertraglichen Abreden. Im Falle der Kündigung ist dieDifferenz zwischen der vereinbarten Vergütung und den kündigungsbedingt für nicht erbrachte Leistungen ersparten Aufwendungen an die Fa. Euroweb zu zahlen. Hierzu muss die Fa. Euroweb im Einzelnen vortragen.
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OLG Frankfurt am Main bestätigt Auskunftspflicht einer Bank über „vergessenes“ Sparbuch aus den 1950er Jahren Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine Bank dazu verpflichtet, Auskunft über das Guthaben auf einem im Jahr 1959 eingerichteten „vergessenen“ Sparbuch zu erteilen. Bietet das Sparbuch keine Anhaltspunkte für eine Reproduktion, liege es im Verantwortungsbereich der Bank, für das Bestreiten der Echtheit von Unterschriften in einem Sparbuch geeignete Geschäftsunterlagen aufzubewahren und vorzulegen. Andernfalls könne eine Bank durch einfaches Bestreiten der Echtheit der Unterschriften im Sparbuch den Beweiswert des Sparbuches faktisch aufheben. Dies sei nicht hinnehmbar.
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BAG: Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit unwirksam Die Bundesagentur für Arbeit kann die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit rechtfertigen, ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan sehe Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vor. Sie kann sich nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) berufen. Das hat Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 9. März 2011 – 7 AZR 728/09 entschieden. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung im Wesentlich mit der gebotenen verfassungskonforme Auslegung der Befristungsvorschrift.
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