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Herausgegeben am 08.10.2008

 

 
Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: Oktober 2008

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Inhalt:

  • Integrierte Versorgung: Vorgehen des Krankenhauses bei Rechnungseinbehalt
  • Vergütungsanspruch des Krankenhauses nur entsprechend dem Versorgungsauftrag
  • Vergütungsänderung bei Leistungsanpassung nach § 6 Abs. 1 HeimG
  • GmbH-Reform 2008
  • Widerruf im Internethandel: Erstattung von Hinsendekosten?
  • Impressumspflicht: Justizministerium veröffentlicht Leitfaden

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder ein paar lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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Integrierte Versorgung: Vorgehen des Krankenhauses bei Rechnungseinbehalt
Über erste Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Einführung der integrierten Versorgung nach §§ 140a ff SGB hatten wir bereits berichtet. In einem aktuellen Beitrag zeigen wir auf, wie Krankenhäuser sich gegen Rechnungseinbehalte zur Wehr setzen können.
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Vergütungsanspruch des Krankenhauses nur entsprechend dem Versorgungsauftrag
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat sich mit Urt. V. 26. Juni 2008 – L 5 KR 19/07 der bereits vom BSG aufgezeigten Rechtsprechungslinie angeschlossen und entschieden, dass ein Krankenhaus nur für die von seinem Versorgungsauftrag gedeckten Leistungen eine Vergütung beanspruchen kann. Für außerhalb des Versorgungsauftrages erbrachte Leistungen kann, selbst wenn sie ordnungsgemäß waren, keine Vergütung verlangt werden.
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Vergütungsänderung bei Leistungsanpassung nach § 6 Abs. 1 HeimG
Dem Urteil des BGH vom  02. Oktober 2007 – III ZR 16/07 zufolge setzt eine erhöhte Vergütungspflicht des Heimbewohners ab dem Zeitpunkt einer bewirkten Leistungsanpassung nach § 6 Abs. 1 HeimG voraus, dass der Heimträger die Vertragsänderung spätestens gleichzeitig mit der Vertragsänderung anbietet. Das Angebot zur Vertragsänderung muss dabei den formalen Anforderungen des § 6 Abs. 2 HeimG entsprechen.
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GmbH-Reform 2008
Der Deutsche Bundestag hat den Weg zu einer umfassenden Reform des GmbH-Rechts frei gemacht und am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Am 19. September 2008 hat der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz ohne Aussprache gebilligt. Es wird voraussichtlich am 1. November 2008 in Kraft treten. Wir stellen einige der Neuerungen kurz vor.
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Widerruf im Internethandel: Erstattung von Hinsendekosten?
Der BGH hat die sowohl unter Händlern als auch in der Rechtsprechung kontrovers diskutierte Frage, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft gegen verbraucherschützende Vorschriften verstößt, wenn der Verbraucher mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware an ihn belastet wird, sofern er von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollständig an den Verkäufer zurücksendet, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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Impressumspflicht: Justizministerium veröffentlicht Leitfaden
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht. Damit soll Betreibern von Webseiten, die vor der Frage stehen, ob und ggf. mit welchem Inhalt sie eine Anbieterkennzeichnung („Impressum“) auf ihre Webseiten einstellen müssen, eine Arbeitshilfe an die Hand gegeben werden.
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