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Rasche Reform der Pflegeausbildung beabsichtigt. Und zwar drängt der Bundesrat auf einen schnellen Abschluss der Reform der Pflegeausbildung. Dazu war war Anfang 2016 ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet worden.

Bundesrat drängt auf Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Rasche Reform der Pflegeausbildung beabsichtigt. Der Bundesrat fordert Bundestag und Bundesregierung in einer am 10.02.2017 gefassten Entschließung auf, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen. Diese sollen darauf gerichtet sein, das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss zu bringen.

Die Pläne der Bundesregierung für eine überwiegend generalistische Pflegeausbildung werden von den Ländern begrüßt. Und zwar handelt es sich dabei um eine Pflegeausbildung, in der drei Ausbildungszweige zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengefasst werden. Und zwar die Ausbildungszweige der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Hierzu hatte der Bundesrat am 26.02.2016 Stellung genommen (BR-Drs. 20/16 (B)). Nunmehr liegt der Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beschlussfassung vor.

Rasche Reform der Pflegeausbildung beabsichtigt – Dringend erforderliche Reform der Pflegeausbildung

Eine Reform der Pflegeausbildung für die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung ist dringend erforderlich, betonen die Länder. Und zwar müssten darin pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und übergreifende Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen und Pflegesettings vermittelt werden.

Nun wird die Entschließung Bundesregierung und Bundestag zugeleitet.

Quellen: Pressemitteilung des BR v. 10.02.2017 und Juris das Rechtsportal

Rasche Reform der Pflegeausbildung beabsichtigt – Im weiteren zeitlichen Verlauf

Pflegeberufereformgesetz, welches der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates am 17. Juli 2017 beschlossen hatte. Dieses Pflegeberufereformgesetz soll nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums den Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege legen. Und zwar soll das Gesetz Artikel 15 der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt stufenweise bis zum 01.01.2020 vollständig in Kraft treten. Dazu korrespondierend soll das Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 soll zum 31.12.2019 außer Kraft treten.

Außerdem wollen das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium gemäß § 68 des neuen Pflegeberufereformgesetzes die Wirkung von § 11 Abs. 1 Nummer 3 des neuen Pflegeberufereformgesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.

Rasche Reform der Pflegeausbildung beabsichtigt.

Siehe auch: https://raheinemann.de/was-ist-eine-angemessene-ausbildungsverguetung/ und https://raheinemann.de/diakonie-muss-ausbildungsverguetung-in-hoehe-von-34-000-e-nachzahlen/ und https://raheinemann.de/angemessene-ausbildungsverguetung-bei-gefoerdertem-ausbildungsplatz/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-ausbildungsverguetung-in-der-pflege-bei-bafoeg-bezug/ und https://raheinemann.de/ist-ausbildungsverguetung-bei-insolvenzanfechtung-zurueckzuzahlen/ und https://raheinemann.de/auszubildender-zu-25-000-euro-schmerzensgeld-verurteilt/ und https://raheinemann.de/arbeitsvertragliche-ausschlussfrist-fuer-mindestentgelt-wirksam/ und https://raheinemann.de/ausbildungsvertrag-ohne-ausbildungsverguetung-wirksam/ und https://raheinemann.de/anspruch-eines-auszubildenden-auf-tarifentgelt-fuer-arbeitnehmer/ und https://raheinemann.de/diakonie-muss-28-000-euro-ausbildungsverguetung-nachzahlen/ und https://raheinemann.de/pflegepersonal-staerkungsgesetz-von-bundesregierung-als-entwurf-beschlossen/ und https://raheinemann.de/bundesrat-moechte-bundeseinheitliche-op-assistentenausbildung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rasche Reform der Pflegeausbildung beabsichtigt. Und zwar drängt der Bundesrat auf Abschluss der Reform der Pflegeausbildung.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Rasche Reform der Pflegeausbildung beabsichtigt. Und zwar drängt der Bundesrat auf Abschluss der Reform der Pflegeausbildung.