Schwangere sollen mehr Rechte bekommen. Dazu hat am 06.02.2019 das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet. Und zwar sollen Schwangeren mehr Rechte bekommen. Dem beabsichtigten Gesetz zufolge sollen Schwangere in Konfliktlagen künftig einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch gelangen. Außerdem sollen Schwangere Ärzte sowie Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, darüber informieren dürfen.
Worum geht es? – Ziel des neuen Gesetzes
Kaum eine Entscheidung ist für eine Frau so schwer wie diese: Bekomme ich mein Kind oder ist ein Schwangerschaftsabbruch der richtige Weg für mich? Nur schwer zu finden sind Informationen darüber, wo und bei wem sie einen Abbruch durchführen lassen kann. Für Ärztinnen und Ärzte gibt es in Deutschland nämlich ein „Werbeverbot“. Das soll sich nun ändern. Schwangere sollen mehr Rechte bekommen. Dem beabsichtigten Gesetz zufolge sollen Schwangere in Konfliktlagen künftig einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch gelangen.
§ 219a StGB verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche, worunter auch die bloße Information von Ärzten darüber fällt, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Informationen und Bewertungen unterschiedlichster Qualität sind im Internet breit verfügbar. Schwangere sollen nun mehr Rechte bekommen. Es ist Ziel des dazu vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfes, dass qualitätsgesicherte Informationen auch von Seiten staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen zur Verfügung stehen. Und zwar sollen Frauen in entsprechenden Konfliktlagen so leichter an nötige Informationen gelangen als bisher.
Schwangere sollen mehr Rechte bekommen – Mehr Rechtssicherheit
Die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die über einen Abbruch informieren, soll sich zudem verbessern. Erhalten bleiben soll aber das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, um das ungeborene Leben zu schützen.
Anspruch auf von der Krankenkasse bezahlte verschreibungspflichtige Verhütungsmittel – Anhebung der Altersgrenze
Eine Anhebung der Altersgrenze für Frauen, die Anspruch auf von der Krankenkasse bezahlte verschreibungspflichtige Verhütungsmittel haben, soll vom vollendeten 20. auf das vollendete 22. Jahr erfolgen. Und zwar soll dies zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften beitragen.
Quellen: Pressemitteilung der BReg v. 06.02.2019 und Juris das Rechtsportal
Schwangere sollen mehr Rechte bekommen. Siehe auch: https://raheinemann.de/arbeitsvertrag-mit-schwangerer-schwangerschaftsvertretung-anfechtbar/ und https://raheinemann.de/kostenuebernahme-fuer-nicht-versicherte-begleitkinder-bei-mutter-kind-kur/ und https://raheinemann.de/duerfen-aerzte-fuer-den-schwangerschaftsabbruch-werben/ und https://raheinemann.de/werbeverbot-fuer-abtreibungen-gelockert/ und https://raheinemann.de/darf-aerztin-fuer-abtreibung-werben/ und https://raheinemann.de/rechtliche-eltern-ueber-eine-leihmutterschaft/ und https://raheinemann.de/foerderung-von-kinderwunschbehandlungen-geplant/