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Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Dazu hat der Bundestag am 17.7.2017 das Samenspenderregistergesetz beschlossen. Und zwar regelt dieses Gesetz das Recht auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Und zwar werde laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Herkunft mit dem am 21.12.2016 beschlossenen Gesetzentwurf und der Einrichtung eines bundesweiten Samenspenderregisters gestärkt. Jeder Mensch habe nämlich das Recht zu erfahren, von wem er abstamme. Und außerdem werde zugleich für den Schutz der gespeicherten persönlichen Daten gesorgt.

Und zwar sieht das Gesetz einen einfachgesetzlichen Auskunftsanspruch für Personen vor, deren Zeugung durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung erfolgt ist.

Wie wird der Anspruch umgesetzt?

Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Weiterhin werden zur Umsetzung dieses Anspruchs die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geschaffen. Und zwar soll in Zukunft in diesem Register die Speicherung der personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende für die Dauer von 110 Jahren erfolgen. Und außerdem sollen umfassende Regelungen wie die Zweckbindung der Verwendung der personenbezogenen Daten und die klar geregelten Übermittlungswege einen hohen Datenschutzstandard gewährleisten.

Inhalt des Gesetzesentwurfs und ergänzende Regelung im BGB

Außerdem enthält das Gesetz ergänzend zu den bestehenden geweberechtlichen Regelungen die notwendigen verpflichtenden Aufklärungs-, Dokumentations- und Meldepflichten.

Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Und zwar kann jede Person, die vermutet, mittels einer Samenspende gezeugt worden zu sein, nach Inkrafttreten des Gesetzes auf Antrag Auskunft aus dem Samenspenderregister über die dort gespeicherten Daten des Samenspenders erhalten. Und wenn der oder die Betroffene das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet habe, kann der gesetzliche Vertreter den Anspruch geltend machen.

Dagegen ist die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders in diesen Fällen durch eine ergänzende Regelung im BGB ausgeschlossen. Und zwar ist damit die Freistellung des Samenspenders, insbesondere von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts, verbunden.

Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende?

Und zwar ist das Gesetz – https://www.gesetze-im-internet.de/saregg/ – nach Beschluss durch den Bundestag im Juli 2017 am 01.07.2018 in Kraft getreten.

Quellen: Pressemitteilung des BMinG v. 21.12.2016 und Juris das Rechtsportal

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

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Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Und zwar ist dies nach dem nunmehr vom Bundesrat gebilligten Gesetz möglich.
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