Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Dazu hat der Bundestag am 17.7.2017 das Samenspenderregistergesetz beschlossen. Und zwar regelt dieses Gesetz das Recht auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe habe jeder Mensch das Recht zu erfahren, von wem er abstamme. Das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Herkunft werde mit dem am 21.12.2016 beschlossenen Gesetzentwurf und der Einrichtung eines bundesweiten Samenspenderregisters gestärkt. Und zugleich werde für den Schutz der gespeicherten persönlichen Daten gesorgt.
Das Gesetz sieht einen einfachgesetzlichen Auskunftsanspruch für Personen vor, deren Zeugung durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung erfolgt ist.
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Wie wird der Anspruch umgesetzt?
Zur Umsetzung dieses Anspruchs werden die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geschaffen. Und zwar soll in Zukunft in diesem Register die Speicherung der personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende für die Dauer von 110 Jahren erfolgen. Und weiterhin sollen umfassende Regelungen wie die Zweckbindung der Verwendung der personenbezogenen Daten und die klar geregelten Übermittlungswege einen hohen Datenschutzstandard gewährleisten.
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Inhalt des Gesetzesentwurfs und ergänzende Regelung im BGB
Das Gesetz enthält ergänzend zu den bestehenden geweberechtlichen Regelungen außerdem die notwendigen verpflichtenden Aufklärungs-, Dokumentations- und Meldepflichten.
Jede Person, die vermutet, mittels einer Samenspende gezeugt worden zu sein, kann nach Inkrafttreten des Gesetzes auf Antrag Auskunft aus dem Samenspenderregister über die dort gespeicherten Daten des Samenspenders erhalten. Und wenn der oder die Betroffene das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet habe, kann der gesetzliche Vertreter den Anspruch geltend machen.
Die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders ist in diesen Fällen durch eine ergänzende Regelung im BGB ausgeschlossen. Und zwar ist damit die Freistellung des Samenspenders, insbesondere von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts, verbunden.
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende?
Das Gesetz – https://www.gesetze-im-internet.de/saregg/ – ist nach Beschluss durch den Bundestag im Juli 2017 am 01.07.2018 in Kraft getreten.
Quellen: Pressemitteilung des BMinG v. 21.12.2016 und Juris das Rechtsportal
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende?
Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/hat-spenderkind-auskunftsanspruch-ueber-seine-genetische-abstammung/ und https://raheinemann.de/samenspenderegistergesetz-ermoeglicht-auskunft-ueber-leibliche-eltern/ und https://raheinemann.de/anspruch-des-kindes-gegen-samenbank-auf-nennung-samenspender/ und https://raheinemann.de/schmerzensgeld-bei-kuenstlicher-befruchtung-mit-falschem-sperma/ und https://raheinemann.de/hat-spenderkind-auskunftsanspruch-ueber-seine-genetische-abstammung/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-feststellung-der-vaterschaft-vor-der-geburt-des-kindes/ und https://raheinemann.de/zum-fristbeginn-bei-vaterschaftsanfechtung-durch-leiblichen-vater/ und https://raheinemann.de/biologischer-vater-von-vaterschaftsanfechtung-ausgeschlossen/ und https://raheinemann.de/koennen-kinder-namen-des-lebensgefaehrten-der-mutter-annehmen/ und https://raheinemann.de/kinder-eines-mutmasslichen-vaters-zum-gentest-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/behauptung-der-vaterschaft-als-persoenlichkeitsrechtsverletzung/ und https://raheinemann.de/unterhaltspflicht-des-gesetzlichen-vaters-der-tatsaechlich-nicht-der-vater-ist/ und https://raheinemann.de/auskunftsanspruch-des-scheinvaters-ueber-wahren-vater/ und https://raheinemann.de/bmjv-mehr-rechtssicherheit-beim-scheinvaterregress-geplant/ und https://raheinemann.de/kann-erzeuger-von-kuckuckskind-auskunft-vom-scheinvater-fordern/ und https://raheinemann.de/laengere-frist-fuer-regressansprueche-von-scheinvaetern/ und https://raheinemann.de/kostenerstattung-pkv-bei-kuenstlicher-befruchtung/ und https://raheinemann.de/einwilligung-zum-eizellentransfer-wirksam-widerrufen/ und https://raheinemann.de/foerderung-von-kinderwunschbehandlungen-geplant/ und https://raheinemann.de/kosten-kuenstlicher-befruchtung-immer-steuerlich-absetzbar/ und https://raheinemann.de/kuenstliche-befruchtung-auf-krankenkassenkosten-nur-fuer-eheleute/ und https://raheinemann.de/bei-adoption-erwachsener-auch-elterninteressen-relevant/
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
