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S&K-Chefs zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Dazu hat das LG Frankfurt/Main am 29.03.2017, 5/28 KLs 1/15, entschieden. Und zwar hat das LG Frankfurt am Main im Prozess um die millionenschweren Vermögensstraftaten der „S&K-Unternehmensgruppe“ die beiden Firmengründer wegen Untreue in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von jeweils acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Was ist passiert?

Von 2008 an hatte die Firma S&K – vor allem aus Zwangsversteigerungen – Immobilien gekauft und anschließend teurer weiterverkauft. S&K bezeichnete sich in Selbstporträts als Marktführer in der Immobilienbranche und versprach bei einem „konservativen“ Geschäftsmodell Renditen von „20% und über 100% trotz überschaubar geringem Risiko“. Darauf fielen viele Anleger rein, denn tatsächlich zogen die Angeklagten für private Zwecke Geld aus ihren Firmen ab und täuschten ihre Geschäftspartner mit Immobiliengutachten, die die Gebäude viel zu hoch bewerteten.

Rund um S&K sollen die beiden Angeklagten Stephan S. und Jonas K. ein Firmengeflecht aufgebaut haben, mit dem rund 11.000 Anleger um 240 Mio. Euro gebracht wurden. Für Aufmerksamkeit sorgte der Prozess auch, weil er einer der größten in Deutschland geführten Wirtschaftsstrafprozesse war. Die Anklageschrift war mehr als 3000 Seiten lang. In 26 Verhandlungstagen mussten davon 1.780 Seiten verlesen werden. Der Prozess dauerte insgesamt mehr als 100 Verhandlungstage über 19 Monate. Allerdings erfolgte seitens des Gerichts keine Aufklärung des Betrugsvorwurfs, weil das eine weitere jahrelange Beweisaufnahme bedeutet hätte.

S&K-Chefs zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Dazu das LG Frankfurt/Main

Das LG Frankfurt am Main hat die beiden Firmengründer der „S&K-Unternehmensgruppe“ wegen Untreue in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von jeweils acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Als Mittäter wurde ein ehemaliger leitender Angestellte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Wegen Beihilfe zur Untreue erhielt ein ebenfalls mitangeklagter Hamburger Unternehmer eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Nachdem gegen die Angeklagten teilweise über vier Jahre Untersuchungshaft vollstreckt worden war, wurden die bestehenden Haftbefehle aufgehoben.

Zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten waren der Verurteilung Verständigungen vorausgegangen. Diese ermöglichten nach über 110 Verhandlungstagen eine zeitnahe Beendigung des Verfahrens. Das Landgericht verurteilte einen weiteren, ebenfalls im Kapitalanlagebereich tätig gewesenen Unternehmer bereits am 05.12.2016 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten . Das Verfahren wurde im Verlauf der Hauptverhandlung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Und zwar, soweit den Angeklagten in der Anklageschrift ursprünglich der weitere Vorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges zum Nachteil von Kapitalanlegern der Unternehmensgruppe zur Last gelegt worden war.

Das Verfahren wurde gegen einen weiteren Angeklagten zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt, insoweit wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.

Quellen: Pressemitteilung des LG Frankfurt v. 29.03.2017 und Juris das Rechtsportal

Siehe auch: https://raheinemann.de/freiheitsstrafe-wegen-betruegerischer-erlangung-von-corona-soforthilfen/ und https://raheinemann.de/anlagebetrug-mit-solaranlagen/ und https://raheinemann.de/betrug-und-faelschung-im-zusammenhang-mit-unbaren-zahlungsmitteln/ und https://raheinemann.de/ag-magdeburg-zur-beweislast-beim-ec-kartenbetrug/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

S&K-Chefs zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Dazu hat das LG Frankfurt/Main am 29.03.2017, 5/28 KLs 1/15, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: S&K-Chefs zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Dazu hat das LG Frankfurt/Main am 29.03.2017, 5/28 KLs 1/15, entschieden.