Sozialversicherungspflicht bei externer Vergabe der Reinigung? Dazu hat das LSG Stuttgart am 10.06.2016, L 4 R 903/15, entschieden. Und zwar muss eine Bank, die ihre angestellte Putzfrau entlässt und die Reinigungsarbeiten in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen lässt und diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereitstellt, hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Was ist passiert?
Das Kreditinstitut betreibt mehrere Bankfilialen. Die Stellen angestellter Reinigungskräfte wurden drastisch abgebaut und externe Dienstleister beauftragt. Die Deutsche Rentenversicherung führte eine Betriebsprüfung durch und verlangte für die Jahre 2010 bis 2013 für einen der Dienstleister, der für die Reinigung zweier Filialen zuständig war, über 13.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen von der Bank.
Ein schriftlicher Vertrag mit dem betreffenden Dienstleister existierte nicht; dieser rechnete monatlich auf Stundenbasis mit 13 Euro pro Stunde ab. Ein Leistungsverzeichnis war weder mündlich noch schriftlich vereinbart. Die Reinigungskraft musste sich bei der täglichen Reinigung an den Geschäftszeiten der Filialen orientieren. Die Bank stellte alle erforderlichen Reinigungsmittel wie Staubsauger, Besen, Mopp und einen Rasenmäher unentgeltlich zur Verfügung und erstattete anfallende Auslagen, z.B. für den Kauf von Müllbeuteln.
In erster Instanz vor dem SG Karlsruhe war die Klage der Bank erfolgreich. Der Dienstleister habe im Wesentlichen weisungsfrei agieren können und sei selbständig tätig, befand das Sozialgericht.
Sozialversicherungspflicht bei externer Vergabe der Reinigung? Dazu das LSG Stuttgart
Die Entscheidung
Das Urteil des Sozialgerichts hat das LSG Stuttgart aufgehoben.
Sozialversicherungspflicht bei externer Vergabe der Reinigung? Gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Personen versicherungspflichtig
Das LSG Stuttgart führte aus, dass gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Personen versicherungspflichtig sind in der Krankenversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 1 SGB V, in der Rentenversicherung nach § 1 Satz 1 Nr 1 SGB VI, in der Arbeitslosenversicherung nach § 25 Abs 1 Satz 1 SGB III und in der Pflegeversicherung nach § 20 Abs 1 Satz 2 Nr 1 SGB XI. Beschäftigung sei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Und zwar seien gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV Anhaltspunkte für eine Beschäftigung eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Sozialversicherungspflicht bei externer Vergabe der Reinigung? Die Voraussetzungen
Das BSG setze dafür eine Beschäftigung voraus, wonach der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Und zwar sei dies bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt.
Sozialversicherungspflicht bei externer Vergabe der Reinigung? Der Fall
Dies vorangestellt liegt nach Auffassung des Landessozialgerichts eine abhängige Beschäftigung vor, für die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Und zwar habe der externe Dienstleister 1:1 die Aufgaben der zuvor angestellten Putzfrau übernommen, sei wie ein Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation und -abläufe der Filialen eingebunden gewesen, habe nicht über die Arbeitszeit bestimmen können, sondern sei täglich an das Zeitfenster zwischen Geschäftsschluss und Aktivierung der Alarmanlage gebunden gewesen und habe selbst keine Betriebsmittel eingesetzt, sondern alle wesentlichen für die Arbeit erforderlichen Reinigungsmittel und Gerätschaften gestellt bekommen.
Quellen: Pressemitteilung des LSG Stuttgart v. 18.07.2016 und Juris das Rechtsportal
Bank bei externer Vergabe der Reinigung sozialversicherungspflichtig?
Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/honorarpflegekraefte-in-pflegeheimen-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/selbstaendige-buchhalterin-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/nebenberufliche-notarztdienste-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/trainer-der-ersten-fussball-bundesliga-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/vertriebsmitarbeiter-im-aussendienst-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/zustaendigkeit-der-sozialversicherung-bei-entsendung-von-arbeitnehmern/ und https://raheinemann.de/uebernahme-von-kammerbeitraegen-fuer-rechtsanwaeltin-arbeitslohn/ und https://raheinemann.de/in-mehreren-kliniken-taetige-pflegekraft-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/op-schwester-als-freie-mitarbeiterin-sozialversicherungspflichtig/