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Stiefkindadoption bei unverheirateten Paaren? Dies soll nach einem Gesetzesentwurf des Bundesrates zukünftig möglich sein. Und zwar hat am 13.03.2020 der Bundesrat einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach in Zukunft auch unverheiratete Paare künftig Stiefkinder adoptieren dürfen.

Das gesetzliche Vorhaben

Stiefkindadoption bei unverheirateten Paaren?

Dies soll in Zukunft auch für unverheiratete Paare möglich sein. Dazu nennt der Gesetzentwurf als Voraussetzung für die Adoption eines Stiefkinds (§ 1746 BGB) eine stabile Partnerschaft. Diese soll dann vorliegen, wenn das Paar muss seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammengelebt hat oder bereits ein gemeinsames Kind haben.

Wenn allerdings einer der Partner noch mit einer dritten Person verheiratet sein sollte, dann ist die Adoption nach dem vom Bundesrat gebilligten Gesetzesentwurf nur in Ausnahmefällen möglich.

Stiefkindadoption bei unverheirateten Paaren? – Hintergrund für den Gesetzesbeschluss

Der Gesetzesbeschluss

Und zwar hat am 13.03.2020 der Bundesrat einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach in Zukunft auch unverheiratete Paare künftig Stiefkinder adoptieren dürfen.

Stiefkindadoption bei unverheirateten Paaren? Entscheidung des BVerfG als Hintergrund des Gesetzesbeschlusses

Und zwar war Hintergrund des Gesetzesbeschlusses eine Entscheidung des BVerfG im März 2019, wonach das BVerfG den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben hatte, bis zum 31.03.2020 eine Neuregelung zu treffen.

Stiefkindadoption bei unverheirateten Paaren? Wie geht es weiter?

Dem Gesetzentwurf zufolge soll es im Jahr 2017 in Deutschland rund 2400 Stiefkindadoptionen bei verheirateten Paaren gegeben haben. Durch die Ausweitung auf unverheiratete Paare besteht die Ertwartung, dass sich die Anzahl pro Jahr um etwa 250 erhöht.

In Zukunft soll also die Adoption eines Stiefkindes auch für unverheiratete Paare möglich sein.

Nun wird das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet und soll dann zum 30.03.2020 in Kraft treten.

Stiefkindadoption bei unverheirateten Paaren?

Quellen: Pressemitteilung des BR v. 13.03.2020 und juris das Rechtsportal

Dazu siehe auch unseren Beitrag vom 16.05.2017: https://raheinemann.de/olg-oldenburg-zur-zulaessigkeit-einer-stiefkindadoption/. Und zwar ist bei verheirateten Paaren nach der Entscheidung des OLG Oldenburg ist für eine Stiefkindadoption erforderlich, dass mit dieser Adoption erhebliche Vorteile für das Kind verbunden sind. Andernfalls sei eine Durchtrennung der rechtlichen Bande zum leiblichen Elternteil nicht ohne weiteres gerechtfertigt.

Siehe auch: https://raheinemann.de/auskunft-ueber-abstammung-fuer-kinder-aus-kuenstlicher-befruchtung/ und https://raheinemann.de/kostenuebernahme-fuer-nicht-versicherte-begleitkinder-bei-mutter-kind-kur/ und https://raheinemann.de/welche-abstammung-hat-ein-kind-von-ukrainischer-leihmutter/ und https://raheinemann.de/stiefkindadoption-zulaessig/ und https://raheinemann.de/zum-anspruch-des-adoptionspflegevaters-auf-elterngeld/ und https://raheinemann.de/wandel-von-kindesmutter-zu-kindesvater-oder-umgekehrt-moeglich/ und https://raheinemann.de/zum-erbrecht-nichtehelicher-kinder/ und https://raheinemann.de/bei-adoption-erwachsener-auch-elterninteressen-relevant/

und

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Stiefkindadoption bei unverheirateten Paaren? Dies soll nach einem Gesetzesentwurf des Bundesrates zukünftig möglich sein.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Stiefkindadoption bei unverheirateten Paaren? Dies soll nach einem Gesetzesentwurf des Bundesrates zukünftig möglich sein.