Elterninteressen bei Adoption Erwachsener relevant? Dazu die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 27.03.2016, Az. 4 UF 175/16. Und zwar hat das OLG Oldenburg hat entschieden, dass bei der Volladoption eines Erwachsenen auch immer die Interessen der Eltern des zu Adoptierenden zu berücksichtigen sind.
Was ist passiert?
Der Sachverhalt
Elterninteressen bei Adoption Erwachsener relevant? Zu dieser Frage hatte das OLG Oldenburg über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:
Von dem früheren Lebensgefährten ihrer Mutter wollte sich eine 21-jährige Oldenburgerin adoptieren lassen. Gemeinsam mit ihrer Mutter und deren Lebensgefährten hatte die junge Frau von ihrem 15. bis zu ihrem 19. Lebensjahr in einem Haushalt gelebt.Von dem früheren Lebensgefährten ihrer Mutter wollte sich eine 21-jährige Oldenburgerin adoptieren lassen. Laut § 1772 BGB, worauf sich der Lebensgefährte und die 21-Jährige beriefen, kann die Volladoption eines Erwachsenen dann ausgesprochen werden, wenn er bereits als Kind in der Familie des Adoptionswilligen gelebt hat und sich tatsächlich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt hat.
Die Vorinstanz
Was ist bei Volladoption eines Erwachsenen zu beachten? Das Amtsgericht hatte entschieden, dass im vorliegenden Fall eine Volladoption nicht in Frage kommt.
Elterninteressen bei Adoption Erwachsener relevant? – Dazu im Einzelnen
Die Entscheidung
Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde vom OLG Oldenburg hat bestätigt. Und zwar hat das OLG Oldenburg hat entschieden, dass bei der Volladoption eines Erwachsenen auch immer die Interessen der Eltern des zu Adoptierenden zu berücksichtigen sind.
Interessenabwägung spricht gegen Volladoption
Elterninteressen bei Adoption Erwachsener relevant? Vorliegend spreche die Interessenabwägung gegen eine Volladoption. Die Interessen der Mutter an einem Fortbestand ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zu ihrer Tochter würden in einem solchen Falle die Interessen der Tochter und des früheren Lebensgefährten an der Adoption überwiegen. Die Mutter sei von den Adoptionsabsichten emotional tief betroffen gewesen. Hinzu komme die Hilfsbedürftigkeit der Mutter. Diese sei körperlich und psychisch schwer erkrankt und würde möglicherweise in der Zukunft auch einmal Unterhalt von ihrer Tochter beanspruchen können. Daher sei eine Volladoption nicht möglich.
Einfache Adoption war nicht beantragt
Elterninteressen bei Adoption Erwachsener relevant? Die an sich mögliche „einfache“ Adoption war aber nicht beantragt. Bei der „einfachen Adoption bleibt die alten Familienbande rechtlich bestehen (was natürlich besonders im Unterhaltsrecht und im Erbrecht eine Rolle spielen kann). Unklar blieb, warum hierauf verzichtet worden ist.
Quellen: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 23/2017 v. 11.04.2017 und Juris dazu das Rechtsportal
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