Bearbeitungsgebühr in Darlehensvertrag rechtswidrig. Dazu hat das LG Bonn am 16.04.2013, 8 S 293/12, entschieden. Und zwar hat das Landgericht Bonn die Berufung der Postbank AG zurückgewiesen und die Rückzahlungspflicht einer Bank wegen einer unwirksamen Klausel zum Bearbeitungsentgelt, wie viele andere Gerichte inzwischen auch, bestätigt.
Was ist passiert?
Der Sachverhalt
Die Kläger schlossen im März 2012 einen Kreditvertrag über 40.000 € ab. Die Vertragsmaske enthielt einen vorgefertigten Abschnitt, wonach ein „Bearbeitungsentgelt“ für die Kapitalüberlassung geschuldet sein sollte. Dies berechnete die Beklagte mit 1.200 €.
Das AG Bonn hat der Klage auf Rückzahlung der 1.200 € stattgegeben. Dagegen richtet sich die Berufung der Postbank AG.
Bearbeitungsgebühr in Darlehensvertrag rechtswidrig. Dazu das LG Bonn
Die Entscheidung
Das LG hat die Berufung zurückgewiesen.
Bearbeitungsgebühr in Darlehensvertrag rechtswidrig – Unangemessene Benachteiligung
Die Klausel zum „Bearbeitungsentgelt“ stellt nach Ansicht des Gerichts eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar. Als sog. Preisnebenabrede unterliege sie der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Und zwar halte die Klausel einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand, da sie die Darlehensnehmer auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB benachteilige. Dadurch würden Verbraucher unangemessen benachteiligt. Denn die Bank lasse sich dadurch ein zusätzliches Entgelt für die Erfüllung vertraglicher Pflichten bezahlen.
Folgen für die Praxis
Das Urteil des LG Bonn deckt sich mit zahlreichen und zu gleichgelagerten Sachverhalten ergangenen Urteilen der letzten 6 Monate. Dennoch denken die Banken gar nicht daran, ihre Erstattungs-Praxis zu ändern!
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Siehe auch:
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Bearbeitungsgebühr in Darlehensvertrag rechtswidrig. Dazu hat das LG Bonn am 16.04.2013, 8 S 293/12, entschieden. Und zwar fragen Sie den Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei