Digitaler Hausfriedensbruch soll strafbar sein. Dazu hat am 19. April 2018 der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt. Und zwar soll die unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme zukünftig strafbar sein.
Der Hintergrund zur Gesetzesinitiative
Digitaler Hausfriedensbruch soll strafbar sein.
Zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sollen nach dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/1716) die Rechtsgedanken des § 123 und des § 248b StGB in die digitale Welt übertragen und ein neuer § 202e StGB geschaffen werden. Mindestens ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht und wie das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen seien IT-Systeme. Sogar Fahrräder seien derzeit besser geschützt als Computer mit höchstpersönlichen Daten. Es bestehe eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit, die von unbefugt genutzten informationstechnischen Systemen ausgeht. Zur Sicherstellung des lückenlosen Schutzes des bedeutsamen Grundrechts auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme dine auch das Strafrecht.
Digitaler Hausfriedensbruch soll strafbar sein – Welchen Gefahren soll begegnet werden?
Dem Gesetzesentwurf zufolge sind bis zu 40% aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht und damit potentielle Bots, also durch Dritte unerkannt fernsteuerbaren Computer, darstellen. Die Gefahren von Botnetzen lägen neben ihrem möglichen Einsatz zur Durchführung von Internet-Angriffen auch darin, dass sie gleichzeitig eine der wichtigsten Täterinfrastrukturen im Bereich der Cyberkriminalität darstellen. Botnetze würden zum Versenden von Spam-Emails, zur Begehung von Betrug im Onlinebanking oder zur Verschleierung des Standortes von Servern mit kriminellen Inhalten genutzt.
Gezielte Cyberangriffe mit dem Ziel der Beschädigung, empfindlichen Störung oder Unbraubarmachung fänden zudem statt auf mit dem Internet verbundene Kritische Infrastrukturen, also Einrichtungen wie große Industrieanlagen, Elektrizitätswerke, Staudämme, Anlagen der Wasserversorgung oder Telekommunikationsanlagen. In jüngster Zeit waren die bekanntesten Fälle die Internet-Angriffe auf den Deutschen Bundestag in 2015, auf ein deutsches Stahlwerk in 2014, bei dem ein Hochofen beschädigt wurde, sowie die Attacken auf den französischen Sender TV5 und die belgische Zeitung Le Soir in 2015. Die letzten beiden Begebenheiten zeigten, dass sich auch Terroristen dieses Mittels bedienen.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 248 v. 19.04.2018 und Juris das Rechtsportal
Digitaler Hausfriedensbruch soll strafbar sein.
Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/bundesrat-will-digitalen-hausfriedensbruch-als-strafbarkeitstatbestand/ und https://raheinemann.de/haften-aerzte-bei-lebenserhaltung-mit-leidensverlaengerung/ und https://raheinemann.de/abbruch-lebenserhaltender-behandlung-strafbar/ und https://raheinemann.de/werbeverbot-fuer-abtreibungen-gelockert/ und https://raheinemann.de/darf-aerztin-fuer-abtreibung-werben/ und https://raheinemann.de/kindeswohl-entscheidend-bei-zuweisung-der-ehewohnung/ und https://raheinemann.de/kein-trennungsunterhalt-nach-zusammenziehen-mit-neuem-partner/ und https://raheinemann.de/kann-gericht-bei-streit-unter-eheleuten-ehewohnung-zuweisen/ und https://raheinemann.de/muss-getrenntlebende-ehefrau-bei-kuendigung-der-ehewohnung-mitwirken/