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Ehegattentestament bei Scheidungsantrag unwirksam? Dazu hat am 26.09.2018 das OLG Oldenburg zu Az 3 W 71/18 zur Frage der Wirksamkeit eines Ehegattentestamentes bei eingeleitetem Scheidungsverfahren entschieden. Dazu vertritt das OLG Oldenburg die Auffassung, dass ein gemeinschaftliches Ehegattentestament unwirksam wird, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat. Ohne Bedeutung sei dabei, ob die Eheleute das Scheidungsverfahren zur Durchführung eines Mediationsverfahrens aussetzen.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Ehegattentestament bei Scheidungsantrag unwirksam? Zu dieser Frage hatte das OLG Oldenburg über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Im Jahr 2012 hatten die Eheleute ein Berliner Testament verfasst. Sie trennten sich ein Jahr später. Und zwar verfasste der Ehemann daraufhin ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin einsetzte. Explizit hieß es in diesem Testament, dass die Ehefrau nichts bekommen solle. Später reichte die Ehefrau die Scheidung ein. Der Ehemann stimmte vor Gericht der Scheidung zu. Die Eheleute einigten sich aber darauf, das Scheidungsverfahren auszusetzen. Sie wollten im Rahmen eines Mediationsverfahrens noch einmal prüfen, ob sie die Ehe „eventuell“ nicht doch fortführen wollten. Kurz darauf verstarb der Ehemann. Die Ehefrau und die Adoptivtochter stritten um das Erbe. Und zwar hielten sich beide allein für erbberechtigt.

Dazu das Nachlassgericht Westerstede

Das Nachlassgericht Westerstede hatte entschieden, dass die Adoptivtochter Erbin geworden ist.

Ehegattentestament bei Scheidungsantrag unwirksam? Dazu das OLG OLdenburg:

Die Entscheidung

Das OLG Oldenburg hat die Entscheidung des Amtsgerichts Westerstede bestätigt.

Unwirksamkeit nach §§ 2268, 2077 BGB

Ehegattentestament bei Scheidungsantrag unwirksam? Und zwar sei ein gemeinschaftliches Testament ist nach §§ 2268, 2077 BGB unwirksam, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte, so das Oberlandesgericht. So liege die Sache hier. Und zwar würde seine ursprünglich erklärte Zustimmung zur Scheidung nicht dadurch hinfällig, dass der Ehemann sich zur Durchführung eines Mediationsverfahrens bereiterklärt habe. Vielmehr müsse klargestellt werden, dass die Ehe Bestand haben solle, zumal im vorliegenden Fall die Eheleute bereits mehr als drei Jahre getrennt lebten. In so einem Fall werde vom Gesetz vermutet, dass die Ehe gescheitert sei (§ 1566 BGB).

Ehegattentestament bei Scheidungsantrag unwirksam? Keine Ausnahme nach § 2268 Abs. 2 BGB

Es liege auch keine Ausnahme nach § 2268 Abs 2 BGB vor, wonach ein gemeinsames Testament auch im Scheidungsfall gültig bleibe, wenn anzunehmen sei, dass die Eheleute dies beim Abfassen des Testaments so festlegen wollen. Vorliegend könne eine solche Absicht nicht festgestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 48/2018 v. 13.11.2018 und Juris das Rechtsportal

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

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Rechtsanwalt Marko Rummel: Ehegattentestament bei Scheidungsantrag unwirksam? Dazu hat am 26.09.2018 das OLG Oldenburg zu Az. 3 W 71/18 entschieden. Fragen Sie Ihren Fachanwalt für Familienrecht unserer Kanzlei