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Förderung von Kinderwunschbehandlungen geplant. Dafür setzt sich für eine solche Förderung eine Fraktion im deutschen Bundestag ein. Und zwar will die Fraktion eine Förderung medizinischer Kinderwunschbehandlungen unabhängig vom Wohnort und dazu eine Änderung der betreffenden Richtlinie des Bundesfamilienministeriums zur assistierten Reproduktion.

Förderung von Kinderwunschbehandlungen geplant – Bisherige Regelung zur Kostenübernahme Krankenversicherung

Lediglich für Ehepaare übernehmen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche bei einer künstlichen Befruchtung, heißt es in einem Antrag (BT-Drs. 19585 – PDF, 891 KB) der Fraktion. Hingegen sei die Übernahme der anderen Hälfte der Kosten keine Regelleistung. Für Ehepaare beliefen sich die nicht durch die GKV übernommenen Kosten auf bis zu 6.000 Euro für die ersten drei Versuche und auf bis zu 10.000 Euro bei einem vierten Versuch, den die GKV grundsätzlich nicht unterstütze.

Die bisherige Tragung der Restkosten

Förderung von Kinderwunschbehandlungen geplant. Die Restkosten werden teilweise durch eine Bund-Länder-Förderung getragen. Seit 2016 profitieren durch die geänderte Richtlinie des Familienministeriums auch unverheiratete Paare von der Förderung des Bundes und der Länder. Paare könnten die Förderung des Bundes jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Heimatbundesland über eine entsprechende Förderrichtlinie verfüge, heißt es weiter. Bund und Land übernähmen in dem Fall zu gleichen Teilen ein Viertel der Kosten. Jedoch habe ein Großteil der Bundesländer bisher keine oder eine unzureichende Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Bundesförderung voll greife.

Geplante Änderung

Förderung von Kinderwunschbehandlungen geplant. Konkret fordern die Abgeordneten in ihrem Antrag, die Richtlinie so zu ändern, dass der Bund unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länder 25% der Kosten für die ersten vier Versuche übernimmt. Ausgedehnt werden müsse die Förderung auf Alleinstehende. Zudem sollte auch die Nutzung von Samenzellspenden gefördert werden sowie die Nutzung von kryokonservierten (eingefrorenen) Ei- und Samenzellen. Ferner solle eine Ptüfung erfolgen, inwiefern die für eine Förderung geltenden Altersgrenzen bei Frauen (vom 25. bis zum 40. Lebensjahr) noch der Lebenswirklichkeit entsprächen.

Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 44 v. 31.01.2018 und Juris das Rechtsportal

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Förderung von Kinderwunschbehandlungen geplant. Dafür setzt sich für eine solche Förderung eine Fraktion im deutschen Bundestag ein. Fragen Sie den Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei