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Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vorgesehen. Dazu haben die Koalitionsfraktionen zur Bekämfung von Kinderehen am 27.04.2017 einen Gesetzentwurf eingebracht.

Worum geht es?

Das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht soll mit dem Gesetz ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Und zwar wird damit die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, abgeschafft (vgl. § 1303 BGB). Aufgrund der ab 22.-07.2017 wirksamen Gesetzesänderung lautet der § 1303 BGB nunmehr:

§ 1303 Ehemündigkeit

Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden.“

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes vor Vollendung des 16 Lebensjahres geschlossene Ehen sind damit unwirksam.

Sofern der Minderjährige im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr vollendet hatte soll die Ehe aufgehoben werden können. Dazu § 1314 BGB wie folgt:

§ 1314 Aufhebungsgründe

(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie

1.entgegen § 1303 Satz 1 mit einem Minderjährigen geschlossen worden ist, der im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr vollendet hatte, oder…“

Für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen soll das auch gelten.

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vorgesehen – Warum soll eine gesetzliche Regelung erfolgen?

Und zwar begründen die geplante Gesetzesänderung begründen die Koalitionsfraktionen unter anderem mit einer großen Zahl verheirateter Minderjähriger, die in jüngster Zeit als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. In der Einleitung des Gesetzentwurfs heißt es, dass die derzeitige Rechtslage der Minderjährigen, die verheiratet in der Bundesrepublik Deutschland ankommen, angesichts deren Schutzbedürfnis zunehmend als unbefriedigend empfunden werde.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 276 v. 27.04.2017 und Juris das Rechtsportal

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vorgesehen.

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/jetzt-gesetzliches-verbot-von-kinderehen/ und https://raheinemann.de/kinder-nach-gesetzentwurf-zur-bekaempfung-von-kinderehen-geschuetzt/ und https://raheinemann.de/notfallvertretungsrecht-fuer-ehegatten-soll-gesetzlich-festgelegt-werden/ und https://raheinemann.de/bundesrat-forciert-reform-des-vertretungsrechts-fuer-ehepartner/ und https://raheinemann.de/zustellung-eines-scheidungsantrags-per-whatsapp/ und https://raheinemann.de/wann-beginnt-das-trennungsjahr-bei-inhaftierung-eines-ehegatten/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Zur Bekämfung von Kinderehen haben die Koalitionsfraktionen am 27.04.2017 einen Gesetzentwurf eingebracht.