Ab Anfang 2018 sollen Mindestlöhne in der Pflege steigen. Und zwar hat sich die Pflegekommission am 25.04.2017 auf höhere Mindestlöhne ab 01.01.2018 für Beschäftigte in der Pflege geeinigt.
Höhere Mindestlöhne in der Pflege – und zwar sollen Mindestlöhne in der Pflege ab 01.01.2018 steigen
Und zwar soll der Mindestlohn ab 01.01.2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen. Dann soll er bis Januar 2020 in zwei Schritten weiter wachsen und dann 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten betragen. Dabei profitieren gerade Pflegehilfskräfte davon.
Höhere Mindestlöhne in der Pflege – dazu der Hintergrund für die Erhöhung
Diese Empfehlung sei von der Kommission einstimmig getroffen worden, wie der Beauftragte des BMAS für die Pflegekommission, Rainer Brückers, bestätigte. Und zwar hätte sich der in 2010 in der Pflegebranche eingeführte Mindestlohn bewährt. Daher sei es ein wichtiges Signal für die Branche, dass die Pflegekommission ein einvernehmliches Ergebnis zur Anpassung der Pflegemindestlöhne erzielt hat. Und zwar würden von diesem Mindestlohn würden sowohl Beschäftigte und Unternehmen als auch die Pflegebedürftigen profitieren. Und zwar solle gute Pflege auch angemessen entlohnt werden.“
Höhere Mindestlöhne in der Pflege – dazu der Geltungsbereich Pflegemindestlohn
Und zwar arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, derzeit rund 900.000 Beschäftigte. Dabei gelte der allgemeine gesetzliche Mindestlohn dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt. Und zwar zum Beispiel in Privathaushalten.
Höhere Mindestlöhne in der Pflege – Und zwar die geplanten Erhöhungsschritte im Einzelnen
West | Ost | |||
Höhe | Steigerung | Höhe | Steigerung | |
ab 01.11.2017 | 10,20 Euro | – % | 9,50 Euro | – % |
ab 01.01.2018 | 10,55 Euro | 3,4% | 10,05 Euro | 5,8% |
ab 01.01.2019 | 11,05 Euro | 4,7% | 10,55 Euro | 5,0% |
Ab 01.01.2020 | 11,35 Euro | 2,7% | 10,85 Euro | 2,8% |
Höhere Mindestlöhne in der Pflege – Der rechtliche Rahmen
Und zwar wird mit diesen Erhöhungsschritten wird die bereits begonnene Angleichung der Löhne in Ost und West weitergeführt.
Nunmehr strebt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an, auf dem Weg einer Verordnung den neuen Pflegemindestlohn zu erlassen. Und zwar auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission.
Und zwar gehören der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz Vertreter der Pflegeeinrichtungen an. Und zwar der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen. Dabei sind Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw Dienstnehmer paritätisch vertreten.
Quellen: Pressemitteilung des BMAS Nr. 17/2017 v. 25.04.2017 und Juris das Rechtsportal
Und zwar gibt es ab Anfang 2018 höhere Mindestlöhne in der Pflege.
Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/mindestlohn-keine-anrechnung-von-urlaubsgeld-und-jaehrlicher-sonderzahlung/ und https://raheinemann.de/haftet-der-bauherr-fuer-loehne-der-arbeitnehmer-eines-subunternehmers/ und https://raheinemann.de/arbeitsvertragliche-ausschlussfrist-fuer-mindestentgelt-wirksam/ und https://raheinemann.de/stufenweise-erhoehung-des-mindestlohns-beschlossen/ und https://raheinemann.de/kein-mindestlohn-bei-praktikum-mit-unterbrechung/ und https://raheinemann.de/pflegezeitgesetz-pflegezg-in-kraft-getreten/ und https://raheinemann.de/weitere-vorschlaege-zur-staerkung-des-pflegepersonals-vom-bundesrat/ und https://raheinemann.de/familien-mit-kleinen-einkommen-sollen-besser-unterstuetzt-werden/ und https://raheinemann.de/ueberstundenausgleich-mit-freistellung-arbeitnehmer/ und https://raheinemann.de/bundesrat-fordert-angemessene-pflegepersonalschluessel/ und https://raheinemann.de/vergabe-von-rettungsdienstleistungen-nur-bei-tarifbindung/