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Kein Eintrag ins Vereinsregister für Naturkindergarten? Dazu hat das OLG Hamm am 07.04.2017, Az. 27 W 24/17, entschieden. Und zwar kann ein Verein, der einen Naturkindergarten unterhalten will, als nichtwirtschaftlicher Verein in das Vereinsregister einzutragen sein, so das OLG.

Was ist passiert?

Der Antragsteller ist ein im Gründungsstadium befindlicher Verein und beabsichtigt, in Essen einen Naturkindergarten einzurichten und zu unterhalten.

Die Eintragung des Vereins als nichtwirtschaftlicher Verein (vgl. § 21 BGB) hatte das Amtsgericht Essen – Registergericht – mit der Begründung abgelehnt, dass kein ideeller Verein vorliege, wenn der Hauptzweck des Vereins das Unterhalten eines Kindergartens sei (AG Essen, Beschl. v. 20.12.2016 und v. 02.02.2017 – 89 AR 994/16). Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde des Vereins war erfolgreich.

Kein Eintrag ins Vereinsregister für Naturkindergarten? Dazu das OLG Hamm

Die Entscheidung

Das OLG Hamm hat auf die gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen eingelegte Beschwerde diesen Beschluss aufgehoben. Und zwar hat das OLG Hamm das Amtsgericht außerdem angewiesen, die Vereinsregisteranmeldung des antragstellenden Vereins unter Beachtung der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts neu zu bescheiden.

Kein Eintrag ins Vereinsregister für Naturkindergarten? Kein Hindernis für den Eintrag

Es gibt nach Auffassung des Oberlandesgerichts kein Hindernis, das der begehrten Eintragung des Vereins als nichtwirtschaftlicher Verein entgegensteht. Zwar sei mit dem Amtsgericht davon auszugehen, dass der Schwerpunkt der Betätigung des Vereins der Betrieb eines Kindergartens sein solle. Allerdings sei dieser Betrieb ein bloßer Nebenzweck, der in den Dienst des Hauptzwecks des Vereins gestellt werde. Die Kinder- und Jugenderziehung sei im Rahmen eines bestimmten pädagogischen Vorhabens der eigentliche Zweck des Vereins. Dieser Zweck sei ideeller Natur.

Auch aus dem nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz, nach dem Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag hätten, ergebe sich dies. Hiernach seien Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern, insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung. Im vorliegenden Fall solle auch der Naturkindergarten nach diesem übergeordneten ideellen Zweck betrieben werden. Und zwar ergebe sich das aus den Regelungen der Vereinssatzung.

Kein Eintrag ins Vereinsregister für Naturkindergarten? Maßgebliche Gesichtspunkte

An dieser Beurteilung ändere die außerdem erforderliche Organisation eines Kindergartens, in dem Fachpersonal zu beschäftigen sei, nichts. Und zwar gehöre sie heute zu den Rahmenbedingungen, unter denen der ideelle Zweck umzusetzen sei. Dass diese auch Anforderungen in materieller Hinsicht stellten, habe auf die eigentliche Zweckbestimmung keinen Einfluss. Und zwar sei maßgeblich, dass der Verein vorrangig ein auf einer Naturverbundenheit basierendes Erziehungskonzept fördere. Und außerdem habe der Verein hierbei auch seine Vereinsmitglieder durch eine in der Satzung festgelegte Anzahl von zu leistenden Pflichtstunden erheblich einzubinden.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm v. 12.04.2017 und Juris das Rechtsportal

Kein Eintrag ins Vereinsregister für Naturkindergarten?

Siehe auch: https://raheinemann.de/lg-hannover-erfolg-fuer-hannover-96-praesident-bei-bestrebungen-zur-uebernahme-des-vereins/ und https://raheinemann.de/ag-muenchen-adac-wird-nach-auslagerung-wirtschaftlicher-taetigkeiten-nicht-aus-vereinsregister-geloescht/ und https://raheinemann.de/fg-kassel-politische-betaetigung-eines-vereins-schadet-dessen-gemeinnuetzigkeitsstatus-nicht/ und https://raheinemann.de/ag-muenchen-allein-die-zahlung-des-mitgliedsbeitrags-fuer-totes-vereinsmitglied-fuehrt-nicht-zur-fortsetzung-der-mitgliedschaft-mit-dem-erben/ und https://raheinemann.de/keine-loeschung-des-fc-bayern-muenchen-aus-dem-vereinsregister/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kein Eintrag ins Vereinsregister für Naturkindergarten? Dazu hat das OLG Hamm am 07.04.2017, Az. 27 W 24/17, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Kein Eintrag ins Vereinsregister für Naturkindergarten? Dazu hat das OLG Hamm am 07.04.2017, Az. 27 W 24/17, entschieden.