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Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich? Dazu hat das OLG Celle am 03.06.2021, 3 U 42/21, in einem Beschluss Stellung bezogen. Und zwar sei bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, eine ordentliche Kündigung nach Erreichen der höchsten Prämienstufe möglich, so das OLG.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich? ZU dieser Frage hat das OLG Celle über den folgenden Sachverhalt entschieden:

Seit 1994 bestand zwischen den Klägern und der beklagten Sparkasse ein sog Prämiensparvertrag. Danach konnten die Kläger monatliche Raten in Höhe von 200,00 DM (= 102,26 €), erstmals fällig am 15 Mai 1995, auf das Sparkonto einzahlen. Weiterhin sollte das Guthaben von der Beklagten mit „dem jeweils gültigen Zinssatz, zZt 3 %,“ verzinst werden. Außerdem verpflichtete sich die Beklagte, ab dem 3. Sparjahr eine Prämie von 3 % zu zahlen. Und zwar sollte sich diese Prämie jährlich erhöhen und ab dem 15. Sparjahr auf 50 % belaufen.

Mit Schreiben vom 15. Januar 2020 kündigte die Beklagte den Vertrag mit den Klägern zum 30. April 2020. Und zwar begehren die Kläger mit ihrer Klage die Kläger die Feststellung, dass die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Prämiensparvertrages unwirksam ist.

Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich? Das LG Hildesheim hatte die Klage in der ersten Instanz abgewiesen. Gegen das Urteil des LG Hildesheim legten die Kläger Berufung ein.

Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich? Dazu das OLG Celle:

Die Entscheidung

Nach vorliegendem Beschluss beabsichtigt der 3. Senat des OLG Celle, die Berufung der Kläger gegen das am 16. Februar 2021 verkündete Teil-Urteil des Landgerichts Hildesheim durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich? Kein umfassender Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Sparvertrags

Der beklagten Sparkasse stand nach Auffassung des Senats nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ein Recht zur ordentlichen Kündigung zu. Und zwar habe die Beklagte nach dem Inhalt des streitgegenständlichen Prämiensparvertrages die Zahlung einer Sparprämie bis zum 15. Sparjahr versprochen. Dagegen lasse sich dem Vertrag ein umfassender Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Sparvertrags nicht entnehmen. Und zwar entspreche dies auch einer beiderseits interessengerechten Auslegung des Sparvertrages. In erster Linie liege der von der Beklagten gesetzte besondere Sparanreiz in der bis zum 15. Sparjahr kontinuierlich steigenden Prämienhöhe. Ein Sparer könne dagegen redlicherweise nicht erwarten, dass ihm mit dem Abschluss des Sparvertrages eine zeitlich unbegrenzte Sparmöglichkeit eröffnet werden soll.

Quellen: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. v. 31.08.2021 und Juris das Rechtsportal

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Siehe auch:

Entscheidung des BGH zum Referenzzins in Prämiensparverträgen

Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Bearbeitungsentgelten am 13.05.2014

Prämiensparverträge wirksam gekündigt?

Risikoprämie und Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen) zulässig

Bankbearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen unzulässig

Anspruch des Unternehmers auf Erstattung Bearbeitungsgebühr?

Bankbearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen unzulässig

Pauschale „Kontogebühr“ für Bausparverträge in der Darlehensphase zulässig

Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen wirksam?

AGB – Klausel über Verwahrentgelte wirksam?

Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich?

Auskunftspflicht der Bank zu Sparbuch von 1959?

Widerrufsrecht bei Goldsparverträgen?

Anspruch Verbraucherschutzverband auf Preis- und Leistungsverzeichnis?

BGH zur Zinsanpassung in Prämiensparverträgen

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

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Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Kündigung eines Prämiensparvertrages möglich? Dazu hat das OLG Celle am 03.06.2021, 3 U 42/21, in einem Beschluss Stellung bezogen. Fragen Sie den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei