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Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers bei Konkurrenz? Dazu hat das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Urteil vom 28.01.2013 – 16 Sa 593/12 entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer fristlos kündigen kann, wenn er ihm unerlaubt Konkurrenz macht.

Was ist passiert?

Der beklagte Arbeitgeber betreibt einen Betrieb für Abflussrohrsanierungen. Und der 43-jährige klagende Arbeitnehmer war seit August 2000 als Rohrleitungsmonteur bei ihm beschäftigt. Im August 2007 war der Kläger bei einer Kundin, um die Abflussrohre in der Küche und im Keller mit einer Spezialkamera zu inspizieren. Zur Behebung des dabei festgestellten Schadens verlegte er neue Abflussrohre und berechnete der Kundin 900 €, die sie in bar bezahlte. Eine Quittung stellte der Kläger darüber nicht aus. Die 900 € behielt er dann für sich. Als die Kundin sich mit der Bitte um Nachbesserung an den Beklagten wandte, kündigte dieser dem Kläger fristlos.

Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers bei Konkurrenz? Dazu das Landesarbeitsgericht Hessen:

Das LArbG bestätigte die fristlose Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB).

Seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers aus § 241 Abs. 2 BGB habe der Arbeitnehmer erheblich verletzt bei Ausübung einer Konkurrenztätigkeit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Nach Auffassung des Gerichts hat der Kläger seine arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Konkurrenztätigkeit massiv verletzt. Ein Arbeitnehmer dürfe nämlich im Marktbereich seines Arbeitgebers keine Dienste und Leistungen auf eigene Rechnung anbieten. Und zwar solle einem Arbeitgeber der Marktbereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr nachteiliger Beeinflussung durch eigene Arbeitnehmer offenstehen.

Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers bei Konkurrenz? Folgen für die Praxis:

Der Arbeitnehmer muss damit rechnen, fristlos gekündigt zu werden, wenn er dem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht!

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers bei unerlaubter Konkurrenz? Dazu hat das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Urteil vom 28.01.2013 – 16 Sa 593/12 entschieden. Fragen Sie den Anwalt für Kündigungsschutzrecht in unserer Kanzlei.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers bei unerlaubter Konkurrenz? Dazu hat das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Urteil vom 28.01.2013 – 16 Sa 593/12 entschieden. Fragen Sie den Anwalt für Kündigungsschutzrecht in unserer Kanzlei.