Mehr Infos

Herausgegeben am 06.05.2008

 

 

Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: Mai 2008

====================================

Inhalt:

  • Fälligkeit der Krankenhausvergütung bei Fälligkeitsfrist
  • DTA: Keine Rechnungskürzung bei Insolvenz des Software-Systemanbieters
  • Keine Finanzierung klinischer Studien im Krankenhaus durch die gesetzliche Krankenversicherung
  • Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz
  • Bundesrat stimmt Reform der Pflegeversicherung zu

====================================

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder ein paar lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

====================================

Fälligkeit der Krankenhausvergütung bei Fälligkeitsfrist
Das Bundessozialgericht hat eine Entscheidung der Vorinstanzen gebilligt. Danach ist, wenn ein Landesvertrag nach § 112 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V die Verpflichtung der Krankenkasse zur Bezahlung der Krankenhausrechnung innerhalb bestimmter Frist enthält, die Krankenkasse auch bei Erhebung von Einwendungen verpflichtet, die Rechnung innerhalb dieser Frist zu begleichen. Überzahlte Beträge können von der Krankenkasse jedoch im Wege der Aufrechnung gegen andere, unstrittige Krankenhausforderungen geltend gemacht werden.
Diese Entscheidung wird auch in Fällen, in denen kein Landesvertrag besteht, von Relevanz sein, weil dort zumeist ähnliche Vertragsklauseln enthalten sind.
[fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“][…mehr]

DTA: Keine Rechnungskürzung bei Insolvenz des Software-Systemanbieters
Das SG Bremen hat einem Krankenhaus, dessen im Wege des elektronischen Datenaustausches (DTA) eingereichte Rechnungen von der Krankenkasse pauschal gekürzt worden waren, einen Anspruch auf die einbehaltenen Beträge zugesprochen. Die aufgrund von Rückfragen der Krankenkasse erforderliche manuelle Nacherfassung, die wegen eines Wechsels des Systemanbieters notwendig geworden war, beruhte nach Ansicht des Gerichts nicht auf Gründen, die der Leistungserbringer zu vertreten hatte im Sinne von § 303 Abs. 3 S. 1 SGB V.
[…mehr]

Keine Finanzierung klinischer Studien im Krankenhaus durch die gesetzliche Krankenversicherung
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass klinische Studien zur Erprobung von noch nicht zugelassenen Arzneimitteln von den Krankenkassen in der Regel nicht als Krankenhausbehandlung zu vergüten sind. Der dem Sachleistungsanspruch des Versicherten entsprechende Zahlungsanspruch des Krankenhauses sei durch den allgemeinen Stand des medizinischen Erkenntnisse einerseits sowie den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz andererseits beschränkt. Eine Arzneimittelstudie unterfalle auch nicht dem Zulässigkeitsvorbehalt für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Schließlich regele auch das Arzneimittelrecht nicht die Frage der Finanzierung.
[…mehr]

Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz
Mit den bereits am 01. April 2008 in Kraft getretenen Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) hat der Gesetzgeber u.a. einen neuen Gerichtsstand des Arbeitsortes eingeführt. Größere praktische Auswirkungen wird zudem die der Verfahrensbeschleunigung dienende Erweiterung der Alleinentscheidungsbefugnisse des Vorsitzenden haben.
[…mehr]

Bundesrat stimmt Reform der Pflegeversicherung zu
Der Bundesrat hat am 25. April 2008 dem vom Bundestag bereits verabschiedeten „Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ zugestimmt. Damit kann die Reform der Pflegeversicherung zum 01. Juli 2008 in Kraft treten.
[…mehr]

[/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]