Herausgegeben am 30.09.2013
Inhalt
- OLG Oldenburg: Haftung des Anlageberaters bei Empfehlung einer Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko zur Altersvorsorge
- OLG Hamm: Schadensersatz für fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 4
- ArbG Düsseldorf: „Berufs- vs. Familienplanung“- Frage nach der Schwangerschaft kostet € 10.800
- BSG: Kein Anspruch auf Elterngeld im geschlossenen Strafvollzug
- BGH: Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung bedarf keiner familiengerichtlichen Genehmigung
- OLG Hamm: Prostataoperation verursacht keine Erektionsstörungen
- OLG Köln: Haftung des Apothekers bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe
- Kammergericht: Hersteller von Scout-Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über eBay zu vertreiben
Sehr geehrte Leser,
wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:
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OLG Oldenburg: Haftung des Anlageberaters bei Empfehlung einer Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko zur Altersvorsorge
Das OLG Oldenburg mit Urteil vom 22.08.2013 – 8 U 66/13, einen Anlageberater zur Zahlung von knapp € 13.000 Schadensersatz verurteilt. Der Berater hatte einem Anleger, der Geldfür seine Altersvorsorge anlegen wollte, eine Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko empfohlen.
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OLG Hamm: Schadensersatz für fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 4 Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einer für Anleger bedeutsamen Entscheidung vom 23.07.2013 – 34 U 53/10, die Fehlerhaftigkeit des für den Medienfonds VIP 4 herausgegebenen Emissionsprospekts festgestellt und ist insoweit der Rechtsprechung des OLG München gefolgt (Musterentscheid vom 30.12.2011 – KAP 1/07).
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ArbG Düsseldorf: „Berufs- vs. Familienplanung“- Frage nach der Schwangerschaft kostet € 10.800 Eine Kosmetikerin hat mit rechtskräftig gewordenem Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.03.2013 – 11 Ca 7393/11 eine Entschädigung in Höhe von € 10.800 zugesprochen bekommen. Sie war von ihrem Arbeitgeber ungeniert diskriminiert wurde. Ihr Chef hatte offen Fragen zur Familienplanung gestellt und ihr schließlich gekündigt.
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BSG: Kein Anspruch auf Elterngeld im geschlossenen Strafvollzug Das BSG hat mit Urteil vom 04.09.2013 – B 10 EG 4/12 R entschieden, dass einer Mutter, die mit ihrem Kind in einer Mutter-Kind-Einrichtung des geschlossenen Strafvollzuges untergebracht ist, grundsätzlich kein Elterngeld zusteht.
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BGH: Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung bedarf keiner familiengerichtlichen Genehmigung Der BGH hat mit Beschluss vom 07.08.2013 – XII ZB 559/11 entschieden, dass die Eltern ohne zusätzliche Genehmigung durch das Familiengericht wirksam in eine notwendige nächtliche Fixierung ihres Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung einwilligen können.
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OLG Hamm: Prostataoperation verursacht keine Erektionsstörungen Mit Urteil vom 19.07.2013 – 26 U 98/12 hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass ein Patient nach einer fachgerechten, mit einer Vasektomie (Durchtrennung der Samenleiter) durchgeführten Prostataoperation keinen Schadensersatz für eine Erektionsstörung verlangen kann, weil diese nicht auf die Operation zurückzuführen ist.
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OLG Köln: Haftung des Apothekers bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe Das OLG Köln hat mit Urteil vom 07.07.2013 – 5 U 92/12, eine bislang offene Haftungsfrage geklärt und entschieden: Gibt ein Apotheker in grob fehlerhafter Weise ein falsches Medikament an einen Patienten aus und bleibt unaufklärbar, ob ein gesundheitlicher Schaden des Patienten auf diesen Fehler zurückzuführen ist, muss der Apotheker beweisen, dass der Schaden nicht auf der Fehlmedikation beruht.
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Kammergericht: Hersteller von Scout-Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über eBay zu vertreiben Der Kartellsenat des Kammergerichts hat mit Urteil vom Urteil vom 19. September 2013 – 2 U 8/09 Kart – dem Hersteller von Schulranzen und Schulrucksäcken der Marke „Scout“ untersagt, die Belieferung eines Einzelhändlers mit seinen Produkten mit dem Verbot zu verbinden, die Ware über Internetplattformen zu vertreiben. Das Berufungsgericht ist damit in der Sache dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Berlin (Urteil vom 10. März 2009 – 16 O 729/07 Kart – gefolgt.
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