Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Dazu hat der Bundestag am 17.7.2017 das Samenspenderregistergesetz beschlossen. Und zwar regelt dieses Gesetz das Recht auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Und zwar werde laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Herkunft mit dem am 21.12.2016 beschlossenen Gesetzentwurf und der Einrichtung eines bundesweiten Samenspenderregisters gestärkt. Jeder Mensch habe nämlich das Recht zu erfahren, von wem er abstamme. Und außerdem werde zugleich für den Schutz der gespeicherten persönlichen Daten gesorgt.
Und zwar sieht das Gesetz einen einfachgesetzlichen Auskunftsanspruch für Personen vor, deren Zeugung durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung erfolgt ist.
Wie wird der Anspruch umgesetzt?
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Weiterhin werden zur Umsetzung dieses Anspruchs die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geschaffen. Und zwar soll in Zukunft in diesem Register die Speicherung der personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende für die Dauer von 110 Jahren erfolgen. Und außerdem sollen umfassende Regelungen wie die Zweckbindung der Verwendung der personenbezogenen Daten und die klar geregelten Übermittlungswege einen hohen Datenschutzstandard gewährleisten.
Inhalt des Gesetzesentwurfs und ergänzende Regelung im BGB
Außerdem enthält das Gesetz ergänzend zu den bestehenden geweberechtlichen Regelungen die notwendigen verpflichtenden Aufklärungs-, Dokumentations- und Meldepflichten.
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Und zwar kann jede Person, die vermutet, mittels einer Samenspende gezeugt worden zu sein, nach Inkrafttreten des Gesetzes auf Antrag Auskunft aus dem Samenspenderregister über die dort gespeicherten Daten des Samenspenders erhalten. Und wenn der oder die Betroffene das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet habe, kann der gesetzliche Vertreter den Anspruch geltend machen.
Dagegen ist die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders in diesen Fällen durch eine ergänzende Regelung im BGB ausgeschlossen. Und zwar ist damit die Freistellung des Samenspenders, insbesondere von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts, verbunden.
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende?
Und zwar ist das Gesetz – https://www.gesetze-im-internet.de/saregg/ – nach Beschluss durch den Bundestag im Juli 2017 am 01.07.2018 in Kraft getreten.
Quellen: Pressemitteilung des BMinG v. 21.12.2016 und Juris das Rechtsportal
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende? Und zwar fragen Sie Ihren Anwalt für Familienrecht und Erbrecht in unserer Kanzlei
Anspruch des Kindes auf Nennung des Samenspenders?
Schmerzensgeld bei Befruchtung mit falschem Sperma?
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende?
Anspruch des Kindes auf Nennung des Samenspenders?
Gesetzliche Änderungen im Eherecht beabsichtigt
Rechtliche Eltern über eine Leihmutterschaft?
Förderung von Kinderwunschbehandlungen geplant
Künstliche Befruchtung auf Kassenkosten nur für Eheleute?
Verursacht Verhütungspille „Yasminelle“ Gesundheitsschäden?
Auskunftsanspruch für Spenderkind zur Abstammung?
Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende?
Schmerzensgeld bei Befruchtung mit falschem Sperma?
Feststellung der Vaterschaft vor der Geburt des Kindes?
Wann ist Fristbeginn für eine Vaterschaftsanfechtung?
Künstliche Befruchtung auf Kassenkosten nur für Eheleute?
Einwilligung zum Eizellentransfer wirksam widerrufen?
Kostenerstattung PKV bei künstlicher Befruchtung?
Gentestpflicht für Kinder eines mutmaßlichen Vaters?
Längere Frist für Regressansprüche von Scheinvätern?
Ist Scheinvater über Erzeuger zu informieren?
Mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress geplant
Auskunftsanspruch des Scheinvaters über wahren Vater?
Unterhaltspflicht für nicht leiblichen Vater?
Persönlichkeitsrecht verletzt bei unklarer Vaterschaftsbehauptung?