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Rechtliche Eltern über eine Leihmutterschaft? Dazu hat am 12.04.2017 das OLG Braunschweig, Az. 1 UF 83/13, entschieden. Und zwar hat das OLG Braunschweig die Anerkennung einer US-Gerichtsentscheidung zur rechtlichen Elternschaft abgelehnt.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Vermittelt über eine Agentur schloss das in Deutschland lebende Ehepaar mit der späteren Leihmutter und ihrem Ehemann in den USA einen Vertrag zur entgeltlichen Schwangerschaftsaustragung. Und zwar entschied auf dieser Grundlage ein US-Gericht im Bundesstaat Colorado noch vor der Geburt der Zwillingskinder, dass das deutsche Ehepaar als Auftraggeber der Leihmutterschaft nach der Geburt der Kinder zu deren rechtlichen Eltern bestimmt sei. Das deutsche Ehepaar wird nach den in Colorado ausgestellten Geburtsurkunden der von der Leihmutter ausgetragenen Zwillingskinder als rechtliche Eltern ausgewiesen. Seit Ende 2011 leben diese gemeinsam mit den beiden Kindern in Deutschland.

Rechtliche Eltern über eine Leihmutterschaft? Das AG Braunschweig

Das AG Braunschweig hatte die rechtliche Elternschaft abgelehnt wogen sich das Ehepaar mit der Beschwerde wendet.

Rechtliche Eltern über eine Leihmutterschaft? Dazu das OLG Braunschweig

Die Entscheidung

Die Anerkennung der rechtlichen Elternschaft des Ehepaares für die beiden in den USA von einer Leihmutter ausgetragene Zwillingskinder hat das OLG Braunschweig  abgelehnt und damit zugleich gegen die Anerkennung der – ihre rechtliche Elternschaft begründende – Entscheidung des US-Gerichts in Colorado ausgesprochen.

Rechtliche Eltern über eine Leihmutterschaft? Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des nationalen Rechts

Eine Anerkennung der Entscheidung des US-Gerichts führt nach Auffassung des Oberlandesgerichts zu einem Ergebnis, das mit den wesentlichen Grundsätzen des nationalen Rechts unvereinbar ist. Und könne nach deutschem Recht eine Entscheidung zur rechtlichen Elternschaft grundsätzlich allein nach Abstammung und Adoption erfolgen. Nicht hingegen könne diese Entscheidung auf vertragliche Grundlage gestützt werden. Und zwar habe das Ehepaar durch die kommerzielle vertragliche Vereinbarung zur Leihmutterschaft für sie erkennbar gegen in Deutschland geltende Verbote nach dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz gehandelt.

Der nachträglichen Anerkennung eines dem deutschen Recht entsprechenden Elternstatus stehe diese bewusste Umgehung der nationalen Gesetze durch Ausnutzung der Rechtsordnung eines anderen Staates grundsätzlich entgegen. Und zwar habe der deutsche Gesetzgeber bei den gesetzlichen Regelungen zur Grenzziehung der Reproduktionsmedizin erkennbar den Schutz der betroffenen Frauen und der gezeugten Kinder vor damit einhergehenden Gefahren kommerziellen Handelns über die Wünsche von Auftraggebern nach Elternschaft gestellt.

Rechtliche Eltern über eine Leihmutterschaft? Verletzung des vom nationalen Gesetzgeber verfolgten besonderen Schutz von Kindern und Müttern

Und zwar verletze die vertraglich vereinbarte kommerzielle Leihmutterschaft in ihrer konkreten Ausgestaltung in mehrfacher Hinsicht den vom nationalen Gesetzgeber verfolgten besonderen Schutz von Kindern und Müttern, womit gerade den Werteentscheidungen des Grundgesetzes zugunsten der Menschenwürde, des Lebens und der Wahrung des Kindeswohls in besonderer Weise Rechnung getragen werden sollte. Nur unzureichend Rechnung getragen worden sei zum einen der psychischen Bindung der Schwangeren zu ihren ausgetragenen Kindern. Und zum anderen der konkreten Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen sowie der Umstände ihres Zustandekommens. Und zwar weil das US-Gerichts in Colorado ohne Anhörung der Leihmutter und noch vor der Geburt entschieden hatte.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Braunschweig v. 20.04.2017 und Juris das Rechtsportal

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Rechtliche Eltern über eine Leihmutterschaft? Dazu hat am 12.04.2017 das OLG Braunschweig, Az. 1 UF 83/13, entschieden.