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Sind Toilettenfrauen als Reinigungskräfte zu bezahlen? Das hat das SG Berlin mit Urteil vom 28.09.2012 – S 73 KR 1505/10 entschieden. Ein Betrieb, der gegen Sammeln von Trinkgeldern öffentliche Toiletten sauber hält, ist ein Reinigungsbetrieb, so das SG Berlin. Dort angestellte Toilettenfrauen seien nach dem Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks bezahlt werden.

Was ist passiert?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund führte im September 2009 eine Betriebsprüfung bei dem später klagenden Berliner „Reinigungsservice“ durch. Der „Reinigungsservice“ hatte sich auf die Reinigung öffentlich zugänglicher Toiletten spezialisiert. Im Ergebnis forderte die Rentenversicherung rund 120.000,00 € an Sozialversicherungsbeiträgen für den Prüfzeitraum 2005-2008 nach. Die 23 in dem Berliner Betrieb angestellten Toilettenfrauen erhielten nicht den laut Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk geschuldeten Mindestlohn von rund 8,00 €, sondern lediglich zwischen 3,60 und 4,50 € pro Stunde.

Sind Toilettenfrauen als Reinigungskräfte zu bezahlen?

Gegen den Bescheid der Rentenversicherung (Beklagte) wendet sich die Klage des Reinigungsservices.

Sind Toilettenfrauen als Reinigungskräfte zu bezahlen? Dazu das SG Berlin:

Das SG Berlin hält die Nachforderung der Versicherungsbeiträge für rechtmäßig und wies die Klage ab.

Der klagende Betrieb unterfällt nach Ansicht des Gerichts dem Geltungsbereich der Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk. Der Tarifvertrag war aufgrund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt worden. Die angestellten Toilettenfrauen seien in der Regel Reinigungskräfte und nicht Bewacherinnen von Trinkgeldern. Es handele sich somit nicht um einen Betrieb der Trinkgeldaufsicht, sondern um ein Unternehmen, das überwiegend Reinigungsleistungen erbringt. Daher habe die Beklagte zu Recht die tarifvertraglich festgelegten Mindestlöhne zur Berechnung der Versicherungsbeiträge herangezogen.

Für diese Einschätzung spricht nach Ansicht des Gerichts der Name des Klägers („Reinigungsservice“) und die mit den Auftrag gebenden Kaufhäusern und Einkaufszentren geschlossenen Verträge, die die laufende Reinigung der Toiletten zum Inhalt hatten. Auf den konkreten zeitlichen Umfang der Reinigungstätigkeit kommt es indes nicht an.

Sind Toilettenfrauen als Reinigungskräfte zu bezahlen? Was lernen wir daraus?

Nur weil Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern weniger zahlen, als ihnen nach einem Tarifvertrag zusteht, muss die Rentenversicherung noch lange nicht die tatsächlich gezahlten Löhne als Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge heranziehen. Bemessungsgrundlage sind, soweit vorhanden, die tarifvertraglichen Mindestlöhne.

Sind Toilettenfrauen als Reinigungskräfte zu bezahlen?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/kein-mindestlohn-bei-praktikum-mit-unterbrechung/ und https://raheinemann.de/diakonie-muss-ausbildungsverguetung-in-hoehe-von-34-000-e-nachzahlen/ und https://raheinemann.de/einseitige-anordnung-von-kurzarbeit-ohne-vereinbarung-zulaessig/ und https://raheinemann.de/zustandekommen-des-arbeitsvertrages-durch-schluessiges-handeln/ und https://raheinemann.de/verzugspauschale-bei-verspaeteter-zahlung-des-arbeitsentgelts/ und https://raheinemann.de/ausschlussfrist-bei-vergleichsverhandlungen-gehemmt/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sind Toilettenfrauen als Reinigungskräfte zu bezahlen? Das hat das SG Berlin mit Urteil vom 28.09.2012 – S 73 KR 1505/10 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Sind Toilettenfrauen als Reinigungskräfte zu bezahlen? Das hat das SG Berlin mit Urteil vom 28.09.2012 – S 73 KR 1505/10 entschieden.