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Umgangspflicht des Vaters wegen Kindeswohl? Dazu hat das OLG Frankfurt am 11.11.2020, Az. 3 UF 156/20, entschieden. Und zwar ist ein getrennt lebender Kindesvater auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, so das OLG Frankfurt.

Was ist passiert?

Umgangspflicht des Vaters wegen Kindeswohl? Der Sachverhalt

Die Kindeseltern leben getrennt voneinander, sind aber noch nicht geschieden. Aus deren Ehe sind drei Söhne hervorgegangen. Das Sorgerecht steht den Eltern gemeinsam zu. Die Umgangskontakte waren nach dem Auszug des Kindesvaters aus der gemeinsamen Wohnung Anfang 2017 nur noch sporadisch. Im Herbst 2019 leitete die Kindesmutter ein Umgangsverfahren ein. Dies mit der Begründung, dass die Kinder den Vater vermissen würden und den Wunsch nach regelmäßigen Umgang hätten. Der Kindesvater lehnte regelmäßigen Umgang ab, weil ihm dieser nicht möglich sei. Und zwar würde er beruflich und privat unter enormen Druck zu stehen. Außerdem habe er ein neugeborenes Kind, arbeite bis zu 120 Stunden wöchentlich und schlafe lediglich 3-4 Stunden.

Umgangspflicht des Vaters wegen Kindeswohl? Das Amtsgericht

Mit Beschluss entschied das Amtsgericht, dass der Kindesvater das Recht und die Pflicht zum Umgang mit den drei Söhnen habe. Und zwar wurde der Kindesvater verpflichtet, seine Söhne an einem Sonntag im Monat tagsüber sowie in näher bezeichneten Ferienzeiten zu sich zu nehmen. Dagegen legte der Kindesvater Beschwerde beim OLG Frankfurt ein.

Umgangspflicht des Vaters wegen Kindeswohl? Dazu das OLG Frankfurt:

Die Entscheidung

Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Ein getrennt lebender Kindesvater ist auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, so das OLG Frankfurt.

Umgangspflicht des Vaters wegen Kindeswohl? Gesetzliche Verpflichtung

Das OLG Frankfurt vertrat die Ansicht, dass der Kindesvater zum Umgang mit seinen drei Söhnen gesetzlich verpflichtet (§ 1684 Abs. 1 BGB) ist. Diese Umgangspflicht leite sich aus dem Grundgesetz ab. Und zwar hätten danach die Eltern die Ihnen zuvörderst obliegende Pflicht, Pflege und Erziehung ihres Kindes als Aufgabe wahrzunehmen (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG). Diese Pflicht bestehe unmittelbar gegenüber dem Kind. Mit der Verpflichtung der Eltern gegenüber dem Kind, es zu pflegen und zu erziehen, korrespondiere das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern.

Umgangspflicht des Vaters wegen Kindeswohl? Umgangsverweigerung des Vaters

Indem der Kindesvater jeglichen Umgangs mit dem Kind verweigere und sich damit von einer persönlichen Bindung loslöse, entziehe er sich maßgeblich elterlicher Verantwortung und vernachlässige einen wesentlichen Teils der Erziehungspflicht. Für die kindliche Entwicklung sei ein Umgang von herausragender Bedeutung.

Umgangspflicht des Vaters wegen Kindeswohl? Umgangspflicht des Kindesvaters

Der Umgang des Kindesvaters mit seinen drei Kindern diene auch im vorliegenden Fall deren Wohl. Und zwar wünschten sich die Kinder sich den ihnen fehlenden Kontakt. Den vom Kindesvater behaupteten  normen derzeitigen Belastungen werde durch die eingeschränkte Umgangsverpflichtung Rechnung getragen. Im Übrigen sollten die vom Kindesvater vorgetragenen Belange ihn vielmehr zu einer Umstrukturierung seiner Prioritäten veranlassen anstatt seiner verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Umgangspflicht mit seinen drei älteren Kindern weiter nicht nachzukommen.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 86/2020 v. 03.12.2020 und Juris das Rechtsportal

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

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Rechtsanwalt Marko Rummel: Umgangspflicht des Vaters wegen Kindeswohl? Dazu hat das OLG Frankfurt am 11.11.2020, Az. 3 UF 156/20, entschieden.