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Unbegleiteter Umgang mit Enkelkind für Großeltern? Dazu hat das OLG Hamm am 23.10.2017, Az. 3 UF 120/17, entschieden, dass die Großeltern kein unbedingtes Recht auf Umgang – Umgangsrecht – mit ihrem minderjährigen Enkelkind haben, wenn das Kind aufgrund des zerrütteten Verhältnisses zwischen Großeltern und Eltern in einen Loyalitätskonflikt geraten kann.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Unbegleiteter Umgang mit Enkelkind für Großeltern? Zu dieser Frage hatte das OLG Hamm über folgenden Sachverhalt zu entscheioden:

Ein Ehepaar forderte regelmäßigen Umgang mit ihrem siebenjährigen Enkel. Mit ihrer Tochter, der Kindesmutter, hatten sie sich überworfen und ihr auf die Mailbox gesprochen, sie würden ihr nicht noch einmal verzeihen; sie würden ihrem Enkel „die Wahrheit“ sagen, wenn sie ihn wiedersähen. Und zwar strebten die Großeltern strebten ausdrücklich einen sog. unbegleiteten Umgang mit dem Kind allein an und lehnten es auch ab, den Enkel nur im Haushalt der Mutter in deren Anwesenheit zu besuchen.

Das AG Leer

Unbegleiteter Umgang mit Enkelkind für Großeltern? Das AG Leer hat den Antrag der Großeltern auf ein Recht auf unbegleiteten Umgang mit dem Enkelkind abgelehnt.

Unbegleiteter Umgang mit Enkelkind für Großeltern? Dazu das OLG Hamm:

Die Entscheidung

Das OLG Hamm hat die Entscheidung des AG Leer bestätigt.

Umgangsrecht nur zum Wohl des Kindes

Unbegleiteter Umgang mit Enkelkind für Großeltern? Nach Auffassung des Oberlandesgerichts haben Großeltern gemäß § 1685 Abs 1 BGB nur dann ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient, also seiner Entwicklung förderlich ist. Etwas anderes gelte, wenn das Kind aufgrund der Zerrüttung des persönlichen Verhältnisses zwischen den Großeltern und den Eltern in einen Loyalitätskonflikt geraten könne. Und zwar sei dies angesichts der kompromisslosen Haltung der Großeltern gegenüber der Kindesmutter zu befürchten.

In diesem Zusammenhang komme es auch nicht darauf an, welche Seite den Konflikt verschuldet habe, da es allein um das Kindeswohl gehe. Und zwar habe sich im vorliegenden Fall die Kindesmutter durchaus konstruktiv gezeigt und einen Umgang in ihrem Haushalt angeboten.

Dagegen seien die Großeltern nicht bereit, den Erziehungsvorrang der Kindesmutter für den Enkel zu akzeptieren und zweifelten ihre Erziehungsfähigkeit an.

Dass ein Recht der Großeltern auf unbegleiteten Umgang mit dem Enkelkind dem Kindeswohl förderlich sei, könne vor dem gesamten Hintergrund nicht festgestellt werden.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Oldenburg v. 13.12.2017 und Juris das Rechtsportal

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Unbegleiteter Umgang mit Enkelkind für Großeltern? Dazu hat das OLG Hamm am 23.10.2017, Az. 3 UF 120/17, entschieden.
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