Wissenschaftliches Studium für Hebammen. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Hebammenausbildung verabschiedet. Danach soll ein duales Studium Hebammen und Entbindungshelfer künftig auf ihren Beruf vorbereiten. Und zwar soll ein wissenschaftliches Studium mit hohem Praxisanteil, vergleichbar einem Bachelor-Studiengang, eingeführt werden. Insgesamt soll ein solches Hebammenstudium sechs bis acht Semester dauern.
Bedarf an qualifizierten Hebammen
Für eine gute Gesundheitsversorgung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in ihrer ersten Zeit als Mutter seien Hebammen unverzichtbar. Und zwar müssten Hebammen daher qualitativ hochwertig ausgebildet werden, um auf ihre anspruchsvolle Tätigkeit bestmöglich vorbereitet zu sein.
Wissenschaftliches Studium für Hebammen – Wo soll die Hebammenausbildung stattfinden?
Hebammenschulen bereiten bis dato Hebammen und Entbindungshelfer auf ihren Beruf vor. Und zwar soll die Ausbildung ab 2021 nur noch an einer Hochschule möglich sein. Außer in Deutschland bereiten Hochschulen Hebammen bereits in allen EU-Mitgliedsstaaten aus. Die Akademisierung der Hebammenausbildung in Deutschland
- entspreche europäischen Standards.
- Weiterhin setze sie die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union um.
- Außerdem ermögliche sie künftigen Hebammen und Entbindungshelfern, überall in Europa in ihrem Beruf arbeiten zu können.
Wissenschaftliches Studium für Hebammen – Grund für eine Reform der Hebammenausbildung
Zudem sei eine Reform der Ausbildung notwendig, weil die Anforderungen an die Geburtshilfe stetig ansteigen. Und zwar würden die Hebammen meist sehr selbständig arbeiten und daher viel Verantwortung tragen . Die Anforderungen auf Grundlage des Hebammenausbildungsgesetzes von 1980 entsprächen nicht mehr dem aktuellen Stand. Die Qualität der Ausbildung und die Attraktivität des des Berufs würden gesteigert durch eine anspruchsvolle, stärker wissenschaftlich ausgerichtete und gleichzeitig berufsnahe Ausbildung. Das neue Hebammenausbildungsgesetz wurde dann Ende des Jahres 2019 verabschiedet (Hebammengesetz vom 22. November 2019– BGBl. I S. 1759)
Was ist mit den nach „altem Recht“ ausgebildeten Hebammen?
Wer bereits Hebamme sei oder wer derzeit an einer Hebammenschule lernt und die „Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme“ habe oder dann erwerbe, werde diese Erlaubnis behalten und bleibe Hebamme.
Quellen: Pressemitteilung der BReg v. 15.05.2019 und Juris das Rechtsportal
Wissenschaftliches Studium für Hebammen.
Siehe auch: https://raheinemann.de/bundesrat-moechte-bundeseinheitliche-ausbildung-zum-op-assistenten/ und https://raheinemann.de/pflegeausbildung-durch-pflegeberufereformgesetz-attraktiver/ und https://raheinemann.de/verbesserung-fuer-pflegepersonal-durch-neues-gesetz/ und https://raheinemann.de/verbot-oeffentlicher-stellungnahme-fuer-pflegekammer-zu-deren-aufloesung/ und https://raheinemann.de/pflichtmitgliedschaft-in-pflegekammer-niedersachsen-rechtmaessig/und https://raheinemann.de/bundesrat-billigt-pflegestaerkungsgesetz/ und https://raheinemann.de/gesundheitsausschuss-billigt-pflegeberufereformgesetz/