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Pflegeausbildung durch Pflegeberufereformgesetz attraktiver? Und zwar hat am 22.06.2017 der Bundestag das Pflegeberufereformgesetz beschlossen. Die Pflegeausbildung soll durch die Reform attraktiver werden.

Der Hintergrund für das neue Gesetz

Die Ausbildung in der Pflege soll künftig vereinheitlicht werden. Die im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Danach werden sich demnächst Auszubildende in Pflegeberufen nicht mehr am Anfang ihrer Ausbildung entscheiden müssen, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen. Derjenige, der genau weiß, dass er in der Alten- oder Kinderkrankenpflege arbeiten will, kann sich weiterhin in der Ausbildung spezialisieren. Es ist das Ziel der Pflegeberufsreform, Menschen aller Altersgruppen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant gut pflegen zu können. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagte im Deutschen Bundestag, dass die Reform richtig sei, weil sie die Berufe aufwerte und die Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten unserer Pflegekräfte erhöhe. Er stehe zu dem gefundenen Kompromiss.

Pflegeausbildung durch Pflegeberufereformgesetz attraktiver? Auszubildende

Auszubildenden werden zwei Jahre gemeinsame Lerninhalte vermittelt. Erst danach müssen sie sich entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder sich auf die Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren. Nach dem zweiten Jahr seine Ausbildungszeit kann man auch die Ausbildung beenden und den Abschluss zur Pflegeassistenz erlangen. Die sich dann anschließenden Einsatzmöglichkeiten sind flexibel. Ein Mittlerer Schulabschluss oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung ist Voraussetzung für die neue Ausbildung. Auch Hauptschulabsolventen können die Ausbildung absolvieren, müssen dann aber über weitere Qualifikationen verfügen.

Kostenlose Ausbildung für die Auszubildenden

Unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds soll künftig eine Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgen. Künftig ist so die Ausbildung kostenfrei. Weil derzeit Auszubildende an etlichen Schulen in Deutschland Gebühren zahlen, ist das ist ein großer Fortschritt,.

Pflegeausbildung durch Pflegeberufereformgesetz attraktiver? Pflegeberufe gewinnen an Attraktivität

Die Voraussetzungen für ein neues berufsqualifizierendes Pflegestudium werden durch das Gesetz formuliert. Den Absolventinnen und Absolventen wird es unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglichen. Die zunehmende Bedeutung der Pflegeberufe wird durch die Einführung eines solchen Studiums unterstrichen. Der Bundesgesundheitsminister führte aus, dass deutlich werden solle, dass Pflege nicht jeder kann. Die Anforderungen an ausgebildete Fachkräfte seien nämlich hoch. Da sich der Pflegebedarf geändert habe, sei es sinnvoll, die Ausbildungswege zu vereinheitlichen. So werde in den Pflegeheimen immer mehr medizinische Pflege erbracht, da dort häufig chronisch oder mehrfach Erkrankte versorgt werden, während in Krankenhäusern zunehmend ältere, mehrfach kranke Menschen gepflegt werden müssten.

Pflegeausbildung durch Pflegeberufereformgesetz attraktiver? Für die Pflege mehr Fachkräfte gewinnen

Gröhe hob hervor, dass der Mangel an Pflegefachkräften der Vergangenheit angehören solle. In der Pflege gebe es bereits heute einen Ausbildungsrekord. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege hätten mit den Pflegestrukturreformen eine deutliche Stärkung erfahren – etwa durch geänderte Personalschlüssel. Bundesfamilienministerin Katarina Barley betonte, dass eine Schaffung neuer Möglichkeiten erfolge, sich besser zu qualifizieren und beruflich voranzukommen. Durch die Reform soll eine Stärkung der Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland erfolgen. Gerade Frauen profitieren davon, die die anspruchsvolle Arbeit im Pflegeberuf noch immer ganz überwiegend schultern.“

Pflegeausbildung durch Pflegeberufereformgesetz attraktiver? Wie geht es weiter?

Am 13.01.2016 hatte das Kabinett den Gesetzentwurf zur Pflegeberufsreform beschlossen. Am 18.03.2016 beschäftigte sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzesvorhaben. Der Bundestag hat nach eingehenden Beratungen am 22.06.2017 das Pflegeberufereformgesetz verabschiedet. Abschließend muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. 2020 starten die neuen Ausbildungsgänge. 2018 soll die notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung fertig sein. Der nächste Bundestag wird darüber beraten, und zwar im September 2017– nach der Bundestagswahl.

Gesundheits- und Familienministerium sollen bis zum 31.12.2025 die Anzahl der separaten Abschlüsse auswerten. Die eigenständigen Berufsabschlüsse sollen auslaufen und nicht mehr weitergeführt werden, wenn mehr als 50% den generalistischen Abschluss gewählt haben. Der Deutsche Bundestag wird dann über die Abschaffung oder die Beibehaltung entscheiden.

Quellen: Newsletter Bundesregierung Aktuell v. 23.06.2017 und Juris das Rechtsportal

Pflegeausbildung durch Pflegeberufereformgesetz attraktiver?

Siehe auch: https://raheinemann.de/verbesserung-fuer-pflegepersonal-durch-neues-gesetz/ und https://raheinemann.de/verbot-oeffentlicher-stellungnahme-fuer-pflegekammer-zu-deren-aufloesung/ und https://raheinemann.de/pflichtmitgliedschaft-in-pflegekammer-niedersachsen-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/pflegeheime-zur-nutzung-von-bettgittern-oder-fixierung-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/pflegeheimbetreiberin-nach-schliessung-des-heims-weiter-in-der-pflicht/ und https://raheinemann.de/hoehere-mindestloehne-fuer-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/3-pflegemindestlohnverordnung-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-faeschung-der-pflegedokumentation/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-intensivpflege-von-teurem-pflegedienst/ und https://raheinemann.de/honorarpflegekraefte-in-pflegeheimen-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/muessen-arbeitgeber-pflegekraefte-vor-ueberlastung-schuetzen/ und https://raheinemann.de/vereinbarung-einer-reservierungsgebuehr-fuer-pflegeheimplatz-wirksam/ und https://raheinemann.de/freiheitsstrafe-wegen-abrechnung-nicht-erbrachter-pflegedienstleistungen/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-unterqualifizierter-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-von-nicht-examinierten-pflegekraeften/ und https://raheinemann.de/sg-berlin-leistungskuerzungen-wegen-pflegebetruges-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/bundesrat-billigt-pflegestaerkungsgesetz/ und https://raheinemann.de/gesundheitsausschuss-billigt-pflegeberufereformgesetz/ und https://raheinemann.de/bundesrat-fordert-angemessene-pflegepersonalschluessel/ und https://raheinemann.de/pflegepersonal-staerkungsgesetz-von-bundesregierung-als-entwurf-beschlossen/ und https://raheinemann.de/bundesrat-moechte-bundeseinheitliche-op-assistentenausbildung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Pflegeausbildung durch Pflegeberufereformgesetz attraktiver? Und zwar hat am 22.06.2017 der Bundestag das Pflegeberufereformgesetz beschlossen.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Pflegeausbildung durch Pflegeberufereformgesetz attraktiver? Und zwar hat am 22.06.2017 der Bundestag das Pflegeberufereformgesetz beschlossen.