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Kind zu Pflegeeltern statt zu Verwandten wegen Kindeswohl? Dazu hat am 20.11.2018 das OLG Düsseldorf zu Az. I-8UF 187/17 entschieden. Und zwar muß die Unterbringung eines Kindes bei „Profi-Pflegeeltern“ auch dann ermöglicht werden, wenn ein Verwandter bereit ist, die Vormundschaft und die Betreuung zu übernehmen, wenn das Wohl des Kindes dies gebietet, so das OLG.

Dazu das AG Mühlheim

Die Entscheidung

Kind zu Pflegeeltern anstatt zu Verwandten wegen Kindeswohl? Das AG Mülheim entzog im konkreten Fall einer alleinerziehenden Mutter die elterliche Sorge über ihre heute zwei und zehn Jahre alten Kinder.

Starke Vernachlässigung

Aus eigener Hilflosigkeit hatte die Mutter, die inzwischen selbst unter Betreuung steht, ihre Kinder stark vernachlässigt. Nach dem Wunsch der Familie sollten die Kinder nun bei den beiden Schwestern der Mutter aufwachsen, die sich dazu bereiterklärt hatten.

Kind zu Pflegeeltern anstatt zu Verwandten wegen Kindeswohl? Dazu das OLG Düsseldorf:

Die Entscheidung

Die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigte das OLG Düsseldorf. Danach wurde das Jugendamt zum Vormund bestellt, um die Unterbringung bei Pflegeeltern zu ermöglichen.

Die Begründung

Kind zu Pflegeeltern anstatt zu Verwandten wegen Kindeswohl? Und zwar begründete das OLG seine Entscheidung wie folgt: Der Wunsch der Familie dient nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht den Interessen der Kinder. Dieser Wunsch ist daher nicht entsprechend § 1779 Abs. 2 BGB zu zu berücksichtigen. Es genüge nicht, dass den Kindern bei ihren Tanten keine weitere Gefahr drohe. Vielmehr sei maßgebend, dass die Kinder in einer vom Jugendamt ausgewählten „Profi-Pflegefamilie“ besser aufgehoben wären als bei ihren Tanten. Den Tanten fehle die persönliche Eignung, die für die Bestellung zum Vormund erforderlich sei. Bislang hätten sie sich nicht um die Kinder gekümmert und keine Beziehung zu ihnen aufgebaut. Wann haben Pflegeeltern Vorrang gegenüber Verwandten? Die stark vernachlässigten Kinder bräuchten aber emotionale Sicherheit, einen sicheren Lebensort und stabile Lebensverhältnisse. Im konkreten Fall könne dies von „Profi-Pflegeeltern“ besser gewährleistet werden als von den eigenen Verwandten.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 3/2019 v. 13.02.2019 und Juris das Rechtsportal

Kind zu Pflegeeltern anstatt zu Verwandten wegen Kindeswohl? Dazu siehe auch:

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Wechselmodell nur bei guter Kooperation der Eltern?

Umgangsrecht auch für die Großeltern mit den Enkeln?

Umgangspflicht des Vaters wegen Kindeswohl?

Umgangsrecht wegen Pandemie eingeschränkt?

Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung

Entspricht begleiteter Umgang dem Kinderwohl?

Alleiniges Sorgerecht und Kindeswohl

Gesetzliches Notfallvertretungsrecht für Lebenspartner?

Kündigung der Versicherung des Ehegatten ohne Vollmacht?

Sorgerechtsentzug bei Ablehnung Jugendamt?

Reform der elterlichen Sorge evaluiert

Sorgerecht für nichteheliches Kind Kindeswohl entsprechend?

Kind zu Pflegeeltern statt zu Verwandten wegen Kindeswohl?

DAV zum Vorhaben einer gesetzlichen Vollmacht für Ehegatten

Sorgerechtsübertragung für nichteheliches Kind auf den Vater?

Zusätzlicher Wohnungsbedarf bei Besuchsrecht von Kindern?

Sorgerechtsübertragung für nichteheliches Kind auf den Vater?

Kein alleiniges Sorgerecht bei bestehender Vollmacht?

Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind?

Widerruf Pflegeerlaubnis wegen Verdacht Sexualdelikt?

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Kind zu Pflegeeltern statt zu Verwandten wegen Kindeswohl? Dazu hat am 20.11.2018 das OLG Düsseldorf zu Az. I-8UF 187/17 entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Kind zu Pflegeeltern statt zu Verwandten wegen Kindeswohl? Dazu hat am 20.11.2018 das OLG Düsseldorf zu Az. I-8UF 187/17 entschieden.