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Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden. Dazu haben am 09.01.2019 Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam den Entwurf eines Gesetzes (Starke-Familien-Gesetz) auf den Weg gebracht. Damit sollen Familien mit kleinen Einkommen unterstützt bessere Teilhabechancen für Kinder geschaffen werden.

Übersicht Verbesserungen

Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden.

Der Kinderzuschlag im Bundeskindergeldgesetz wird neu gestaltet. Zugleich verbessert das Gesetz die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiteten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kämen. Er soll dafür sorgen, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das SGB II angewiesen seien. Zugleich will er damit die Erwerbstätigkeit der Eltern honorieren.

Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden – Neugestaltung Kinderzuschlag in zwei Schritten

Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden.

Das Gesetz erhöht den Kinderzuschlag zum 01.07.2019 auf 185 Euro pro Kind und Monat. Das Gesetz soll zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe damit das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes sichern. Außerdem soll die Neuregelung dass Einkommen des Kindes, wie zB Unterhalt, den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindern.

Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet, wovon rund 100.000 Kinder in alleinerziehenden Familien profitieren sollen. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, soll der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher werden: Der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft.

Bessere Berücksichtigung Bedürftiger

Die obere Einkommensgrenze (bisherige „Abbruchkante“) entfällt zum 01.01.2020. Eigenes Einkommen der Eltern mindert die Leistung nur noch zu 45%. Die Leistung fällt nicht mehr abrupt weg, sondern läuft langsam aus. Damit bleibt mehr Geld bei den Familien, wenn Eltern etwas mehr verdienen. Damit sich Erwerbstätigkeit lohnt soll auch mehr behalten können, wer mehr arbeitet.

Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden. Auch Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, aber keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, obwohl sie ihnen zustehen, können künftig Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten. Stichwort dazu ist: verdeckte Armut. Diese Familien können künftig Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, wenn sie nur knapp unter dem SGB II-Anspruch liegen. Die Grenze liegt bei bis zu 100,00 € unter dem SGB II-Anspruch-. Damit sichert das Gesetzdie dringend benötigte Unterstützung auch diesen Kindern.

Rund 1,2 Mio. mehr Kinder erhalten durch die Neugestaltung des Kinderzuschlages erstmalig einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld. Und außerdem haben sie mit dem Kinderzuschlag auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem auf eine beitragsfreie Kita-Zeit durch das Gute-KiTa-Gesetz. Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Insbesondere auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten kommt es an.

Einkommensbezogener Anspruch

Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden.

Die Wahrscheinlichkeit eines Anspruchs auf den Kinderzuschlag besteht bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von wie folgt:

  • 1.200 – 2.200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind,
  • 1.600 – 3.400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und
  • 1.300 – 4.000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern.

Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe

Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden.

Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert das Starke-Familien-Gesetz und vereinfacht sie deutlich. Dazu im Einzelnen:

Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden – Leistungen im Einzelnen:

Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden.

Schulstarterpaket erfährt eine Erhöhung von 100 auf 150 Euro im Jahr.

Jedes Schulkind soll gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten können. Dabei entfallen die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung.

Alle anspruchsberechtigten Kinder bekommen ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen. Und zwar in Schule, Kita und Kindertagespflege.

Schülerinnen und Schüler erhalten ein kostenloses ÖPNV-Ticket.

Das Gesetz verbessert die Lernförderung, indem es sie auch für Schülerinnen und Schüler gibt, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden – Inkrafttreten:

Insgesamt vier Mio. Kinder und davon allein zwei Mio. vom Kinderzuschlag, können vom Starke-Familien-Gesetz profitieren. Und zwar soll das Gesetz Familien mit kleinen Einkommen verlässlich unterstützen. Außerdem solle es ihren Kindern bessere Chancen auf eine gute Entwicklung sichern.

Nun sollen die Verbesserungen beim Kinderzuschlag in zwei Schritten zum 01.07.2019 und 01.01.2020 in Kraft treten. Weiterhin sollen zum 01.08.2019 sollen die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft treten.

Quellen: Pressemitteilung des BMAS und BMFSFJ v. 09.01.2019 und Juris das Rechtsportal

Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden.

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/starke-familien-gesetz-vom-bundestag-verabschiedet/ und https://raheinemann.de/verbesserung-der-vereinbarkeit-von-beruf-und-familie-angestrebt/ und https://raheinemann.de/kostenuebernahme-fuer-nicht-versicherte-begleitkinder-bei-mutter-kind-kur/ und https://raheinemann.de/anerkennung-einer-geringfuegigen-beschaeftigung-des-ehegatten/ und https://raheinemann.de/entlastung-fuer-unterhaltsverpflichtete-angehoerige/ und https://raheinemann.de/milliardenpaket-fuer-familien-vom-bundesrat-gebilligt/ und https://raheinemann.de/erstattungsanspruch-sozialhilfetraeger-gegen-unterhaltspflichtiges-kind/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-kindergeld-trotz-ausbildung-zum-sparkassenfachwirt/ und https://raheinemann.de/kindergeldzahlungen-ins-ausland-seit-2010-fast-verzehnfacht/ und https://raheinemann.de/erbschaftssteuerfreibetrag-bei-pflege-der-eltern/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden. Dazu soll das Starke-Familien-Gesetz verhelfen, das im Entwurf vorliegt.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Familien mit kleinen Einkommen sollen besser unterstützt werden. Dazu soll das Starke-Familien-Gesetz verhelfen, das im Entwurf vorliegt.