Kein Sozialleistungsbezug im Trennungsjahr wegen Eigenheim? Dazu hat am 31.05.2017, L 13 AS 105/16, das LSG Celle-Bremen entschieden. Und zwar dürfen während des Trennungsjahres Grundsicherungsempfänger nicht auf die Verwertung ihres Hausgrundstücks verwiesen werden, so das LSG.
Was ist passiert?
Die Situation der Klägerin
Kein Sozialleistungsbezug im Trennungsjahr wegen Eigenheim? Die Klägerin (geb. 1951), bewohnte gemeinsam mit ihrem Ehemann (geb. 1941) ein 98 m² großes Reihenhaus. Die Klägerin hatte einen Minijob als Reinigungskraft und erhielt aufstockende Grundsicherungsleistungen durch den Landkreis. Ihr Mann bezog eine kleine Altersrente. Der Landkreis übernahm die Kosten einer Mietwohnung, nachdem sie diesem ihren beabsichtigten Auszug und die Trennung von ihrem Ehemann mitgeteilt hatte.
Landkreis gewährte Leistungen nur als Darlehen
Der Landkreis vertrat die Auffassung, dass es wegen des Eigenheims keinen Sozialleistungsbezug im Trennungsjahr gebe. Es sei vorrangig das Hausgrundstück als verwertbares Vermögen für den Lebensunterhalt zu nutzen. daher wurden die Leistungen nur als Darlehen gewährt. Die Klägerin vertrat demgegenüber die Auffassung, dass eine Verwertung unzumutbar sei. Das Haus müsse noch als Familienheim gelten, solange es ungewiss sei, ob die Ehe endgültig zerrüttet sei und die Trennung dauerhaft sei. Inzwischen habe sie sich mit ihrem Ehemann auch wieder versöhnt und wohne im gemeinsamen Haus.
Hindert Eigenheim im Trennungsjahr Sozialleistungsbezug? Landkreis gewährte Leistungen nur als Darlehen
Kein Sozialleistungsbezug im Trennungsjahr wegen Eigenheim? Dazu das LSG Celle-Bremen:
Die Entscheidung
Nach der Entscheidung des LSG Celle-Bremen besteht während des Trennungsjahres eine Verwertungspflicht im Regelfall nicht.
Besondere Härte
Kein Sozialleistungsbezug im Trennungsjahr wegen Eigenheim? Ein Hausgrundstück unterfällt nach Auffassung des Landessozialgerichtgerichts nach dem Auszug zwar nicht mehr dem Schutzbereich der Selbstnutzung. Eine Verwertung stelle jedoch eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II dar, was sich aus bürgerlich rechtlichen Wertungen ergebe. Denn vor Ablauf des Trennungsjahres sei eine Scheidung nur im Ausnahmefall möglich.
Der Hintergrund
Kein Sozialleistungsbezug im Trennungsjahr wegen Eigenheim? Und zwar sollten die Eheleute durch das Trennungsjahr vor übereilten Scheidungsentschlüssen bewahrt werden, die aus bloß vorübergehenden Stimmungslagen und Krisensituationen resultierten. Konterkariert werden würde diese Wertung des Gesetzgebers, wenn durch eine Verwertung die Erwartung gegenüber dem anderen Ehegatten entstünde, die Wohnung ebenfalls als Lebensmittelpunkt aufzugeben. Der ehelichen Lebensgemeinschaft wäre damit bereits vor Ablauf des Trennungsjahres die Grundlage entzogen. Zu betonen sei zugleich, dass dieser besondere Schutz nach Ablauf des Trennungsjahres nicht mehr gelte.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen v. 26.06.2017 und Juris das Rechtsportal
Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/muss-ehemann-sein-haus-fuer-pflege-der-ehefrau-verwerten/ und https://raheinemann.de/muss-ehemann-ueberzahltes-kindergeld-immer-erstatten/ und https://raheinemann.de/fg-muenster-studium-zum-sparkassenfachwirt-kann-zu-anspruch-auf-kindergeld-fuehren/ und https://raheinemann.de/kindergeld-bis-abschluss-berufsausbildung/ und https://raheinemann.de/altersgrenze-fuer-kinderpflegekrankengeld-soll-erhoeht-werden/ und https://raheinemann.de/bekaempfung-von-missstaenden-am-arbeitsmarkt-mit-neuem-gesetz/ und https://raheinemann.de/anspruch-fuer-geschiedenen-ehemann-auf-herabsetzung-des-unterhalts/ und https://raheinemann.de/kein-trennungsunterhalt-nach-zusammenziehen-mit-neuem-partner/ und https://raheinemann.de/geschiedene-alleinerziehende-zur-vollzeitarbeit-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/anerkennung-einer-geringfuegigen-beschaeftigung-des-ehegatten/ und https://raheinemann.de/wer-bekommt-bei-trennung-der-eheleute-die-hunde/ und https://raheinemann.de/schwiegermutter-als-aussergewoehnliche-belastung/ und https://raheinemann.de/vom-ehegatten-des-schuldners-genutzter-pkw-unpfaendbar/ und https://raheinemann.de/zustellung-eines-scheidungsantrags-per-whatsapp/ und https://raheinemann.de/wer-bekommt-den-ehehund-nach-der-trennung/ und https://raheinemann.de/sterbegeldversicherung-als-vermoegen-zu-beruecksichtigen/ und https://raheinemann.de/zuwendungen-an-schwiegereltern-bei-eheende-zurueckzugeben/
