Pflegekasse für ein Pflegebett immer kostenpflichtig? Dazu hat das SG Detmold am 28.09.2017, S 18 P 121/16, entschieden. Und zwar kann ein Pflegeversicherter kann trotz Vorliegens eines Einlegerahmens für das Ehebett Anspruch auf Übernahme höherer Kosten für ein leihweise beschafftes Pflegebett im Erdgeschoss haben, so das SG Detmold. Dies könne dann der Fall sein, wenn er das Ehebett im Obergeschoss aufgrund eines Sturzes nicht erreichen kann.
Was ist passiert?
Für ein leihweise beschafftes Pflegebett begehrte der Pflegeversicherte die Übernahme der Kosten i.H.v. 480 Euro. Zuvor hatte die Pflegekasse ihm diese verweigert. Begründung der Pflegekasse: Er verfüge bereits über ein entsprechendes Hilfsmittel in Form eines Einlegerahmens im Ehebett. Hilfsmittel würden nur in einfacher Stückzahl gewährt. Erst dann komme eine erneute Versorgung in Betracht, wenn eine Nutzung des vorhandenen Hilfsmittels aufgrund technischer Mängel nicht mehr möglich sei.
Pflegekasse für ein Pflegebett immer kostenpflichtig? Dazu das SG Detmold
Die Entscheidung
Die Klage hatte Erfolg.
Der Kläger hat nach der Entscheidung des SG Detmold Anspruch auf Übernahme höherer Kosten für das leihweise beschaffte Pflegebett.
Pflegekasse für ein Pflegebett immer kostenpflichtig? Analoge Anwendung von § 13 Abs. 3 SGB V
Die im Recht der Krankenversicherung existierende Vorschrift des § 13 Abs. 3 SGB V regele einen Kostenerstattungsanspruch bei selbstbeschafften Hilfsmittel und sei im Bereich der sozialen Pflegeversicherung analog anwendbar. Voraussetzung des Kostenerstattungsanspruches aus § 13 Abs. 3 SGB V ist, dass eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird oder der Leistungsträger eine Leistung zu Unrecht ablehnt und dadurch dem Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden sind. In diesem Fall seien diese Kosten in der entstandenen Höhe zu erstatten. Und zwar sei Voraussetzung, dass die Leistung notwendig war.
Pflegekasse für ein Pflegebett immer kostenpflichtig? Notwendigkeit der Leistung
Der Kläger verfügte, so das SG, zwar nach Anerkennung der Pflegestufe 2 über ein entsprechendes Hilfsmittel in Form eines Einlegerahmens für das Ehebett im Obergeschoss seiner Wohnung. Aufgrund eines Sturzes und einer Fraktur des rechten Sprunggelenkes habe er aber vorübergehend nicht den Treppenlift nutzen können, um damit das Ehebett im Obergeschoss zu erreichen. Er sei aus diesem Grund auf ein Pflegebett im Erdgeschoss angewiesen gewesen. Deswegen stelle die geltend gemachte Versorgung mit einem weiteren Pflegebett nach entsprechender Verordnung auch keine doppelte Versorgung dar. Die beklagte Pflegekasse hätte insofern den Rahmen für das Bett im Obergeschoss auch abholen und gegen das Pflegebett im Erdgeschoss tauschen können.
Die Pflegekasse verweise zwar darauf, dass für die Frage der Notwendigkeit eines Hilfsmittels nicht auf die individuellen Wohnverhältnisse, sondern auf den allgemeinen Wohnstandard abzustellen sei. Dazu zähle, so die Pflegekasse, das Wohnen über mehrere Etagen nicht. Der Einwand der Pflegekasse führe aber zu keinem anderen Ergebnis. Denn aufgrund einer Besonderheit seines individuellen Wohnumfeldes der Kläger habe das Pflegebett nicht benötigt. Das Erfordernis sei vielmehr allein in der pflegerischen Situation des Klägers begründet gewesen. Der Kläger hätte sich nach dem Krankenhausaufenthalt ohne ein Pflegebett im Erdgeschoss zudem nicht in sein Haus und die häusliche Pflege zurückbegeben können. Das Krankenhaus habe den Kläger über das erforderliche Maß hinaus nicht stationär weiter behandeln dürfen. Deshalb wäre ein weiterer Aufenthalt im Krankenhaus nicht infrage gekommen.
Pflegekasse für ein Pflegebett immer kostenpflichtig? Wie geht es weiter?
Das Urteil ist rechtskräftig.
Quellen: Pressemitteilung des SG Detmold v. 26.02.2018 und Juris das Rechtsportal
Pflegekasse für ein Pflegebett immer kostenpflichtig?
Siehe auch:
Genehmigung für Personenbeförderung einer ambulanten Reha?
und weiter:
https://raheinemann.de/kostenerstattung-krankenkasse-bei-knie-op-in-privatkrankenhaus/ und https://raheinemann.de/kostenuebernahme-durch-krankenkasse-fuer-blutwaesche/ und https://raheinemann.de/zahnersatz-in-polen-bedarf-vorheriger-genehmigung-der-krankenkasse/ und https://raheinemann.de/kosten-einer-sterilisation-zulasten-der-gesetzlichen-krankenkasse/ und https://raheinemann.de/anspruch-gegen-krankenkasse-auf-versorgung-mit-cannabis/ und https://raheinemann.de/zukuenftig-weitergehende-kostenuebernahme-bei-kuenstlicher-befruchtung/ und https://raheinemann.de/kostenerstattungsanspruch-bei-kuenstlicher-befruchtung-in-tschechien/ und https://raheinemann.de/kostenuebernahme-fuer-adipositas-op-per-genehmigungsfiktion/ und https://raheinemann.de/kostenerstattung-krankenkasse-bei-knie-op-in-privatkrankenhaus/ und https://raheinemann.de/uebermittlung-patientendaten-an-private-abrechnungsstellen/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-uebernahme-hoeherer-kosten-fuer-leihe-eines-pflegebettes/ und https://raheinemann.de/kosten-fuer-bewegungsprofil-im-unterhaltsrechtsstreit-erstattungsfaehig/ und https://raheinemann.de/thailaendische-pflegekraft-ueber-die-pflegekasse-zu-beschaffen/ und https://raheinemann.de/vier-prozent-pauschaler-gewinnzuschlag-fuer-pflegeheime/ und https://raheinemann.de/besuchseinschraenkungen-in-pflegewohnheimen-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/neuartige-videotherapie-fuer-baby-auf-krankenkassenkosten/