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Rechtliche Aspekte im Trauerfall. Und zwar gibt es für die Erben, Ehegatten, Verwandten und nahen Angehörigen nach dem Tod eines geliebten Menschen vieles zu beachten.

Arzt informieren

Verstirbt ein Angehöriger, ist ein Arzt zur Feststellung des Todes zu informieren, damit die Erstellung einer Sterbeurkunde ergen kann.

Rechtliche Aspekte im Trauerfall – Bestattung veranlassen

Die Bestattung ist über eine Bestattungseinrichtung dann von den Erben zu veranlassen oder, so diese nicht gleich zur Verfügung stehen, vom überlebenden (u.U. auch geschiedener) Ehegatten/ Lebenspartner, volljährigen Kinder, Eltern, Großeltern, volljährigen Geschwistern und Enkelkinder in dieser Reihenfolge. Dabei sind die im jeweiligen Bundesland geregelten Fristen zur Bestattung nach der jeweiligen Bestattungsart zu beachten. Findet sich niemand, hat die Gebietskörperschaft, in deren Gebiet der Todesfall eingetreten ist, für die Bestattung zu sorgen.

Die Bestattungskosten

Davon zu unterscheiden ist die Verpflichtung zur Tragung der Bestattungskosten, die zuvörderst die Erben trifft, und wenn diese nicht vorhanden sind, die bestattungspflichtigen Personen. Eine weitere Frage stellt sich nach Regressmöglichkeiten für diejenigen, die die Bestattungskosten getragen haben gegenüber den bestattungspflichtigen Personen oder Personen, die verantwortlich für den Tod des Verstorbenen gewesen sind.

Rechtliche Aspekte im Trauerfall – Klärung der Erbenstellung

Trotzt Trauer, sollte eine Klärung der Erbenstellung erfolgen. Ist ein Testament (§ 2247 BGB) beim Amtsgericht oder Notar hinterlegt, erfolgt dessen Eröffnung dieses von Amts wegen. Findet sich ein Testament im Haushalt des Verstorbenen, besteht die Pflicht zur Ablieferung beim Amtsgericht. Der Verstoß gegen diese Pflicht kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Klärung des Umfangs des Nachlasses

Ferner sollte der Umfang des Nachlasses, insbesondere der Nachlassverbindlichkeiten geklärt werden. Denn der Erbe tritt mit allen Rechten (z.B. Vermögen) und Pflichten (z.B. Schulden) in den Nachlass ein. Ist dieser überschuldet, besteht die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Dafür besteht eine Frist von 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und Anfall der Erbschaft. Stellt sich später die Überschuldung des Nachlasses heraus, besteht für den Erben die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten. Andernfalls haftet der Erbe auch mit seinem eigenen Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten.

Kündigung von Versicherungen etc.

Rechtliche Aspekte im Trauerfall.

Ist das Erbe angetreten und der Nachlass gesichtet, sollte die Kündigung von Versicherungen, Zeitschriften, Stromanbieten, Mietwohnung etc. geprüft werden. Dabei ist stets die Erbenstellung nachzuweisen. Dieser Nachweis gelingt über die Vorlage eines beim Amtsgericht zu beantragenden Erbscheins oder aber Vorlage des Testamentes. Als schwierig kann sich der Umgang mit Banken erweisen, die i.d.R. einen Nachweis in Form eines Erbscheins verlangen. Für die Erteilung eines Erbscheines fallen Gerichtsgebühren an. Zur Vermeidung dieser Kosten stellt sich den Erben oft die Frage, ob auf die Beantragung eines Erbscheines verzichtet werden kann, insbesondere nur dann, wenn nur ein Erbe vorhanden ist oder sich mehrere Erben einig sind. Der Bundesgerichtshof hat derartige Klauseln für unwirksam erachtet (BGH – XI ZR 401/12). Ausreichend muss z.B.die Vorlage des Testamentes sein.

Rechtliche Aspekte im Trauerfall – Vorsorgevollmacht

Die Existenz einer über den Tod hinaus geltenden Vorsorgevollmacht ermächtigt die beauftragte Person, übergangslos für den Verstorbenen erforderliche Dinge im Rahmen des Nachlasses auch gegenüber Banken zu erledigen.“Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Marko Rummel: Rechtliche Aspekte im Trauerfall

Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht

Anwaltskanzlei Heinemann

Rechtliche Aspekte im Trauerfall. Siehe auch: https://raheinemann.de/handlungsbedarf-bei-digitalem-nachlass-wegen-datenschutzproblemen/ und https://raheinemann.de/gesetzliche-klarstellungen-zu-digitalem-nachlass-gefordert/ und https://raheinemann.de/wann-ist-todeserklaerung-eines-verschollenen-moeglich/ und https://raheinemann.de/kann-auch-als-vollmacht-bezeichnetes-schriftstueck-ein-testament-sein/ und https://raheinemann.de/olg-hamm-lebzeitige-schenkungen-koennen-bei-erbeinsetzung-im-gemeinschaftlichen-ehegattentestament-eingeschraenkt-sein/ und https://raheinemann.de/verletzung-von-anwaltspflichten-bei-scheidung-online/ und https://raheinemann.de/bundesrat-will-digitalen-hausfriedensbruch-als-strafbarkeitstatbestand/ und https://raheinemann.de/entlassung-des-testamentsvollstreckers-bei-langer-nachlassabwicklung/