Sorgerechtsentzug bei Ablehnung Jugendamt? Dazu hat das OLG Bremen am 04.01.2019 , Aktenzeichen 4 UF 134/17, entschieden, dass das elterliche Sorgerecht trotz Bevollmächtigung des Jugendamtes teilweise entzogen werden kann, wenn die Bereitschaft der Eltern fehlt, mit dem Jugendamt zu kooperieren. Was ist passiert?
Was ist passiert?
Der Sachverhalt
Der Vater des 6-jährigen Kindes ist drogensüchtig und hat das alleinige Sorgerecht. In der Familie ist ein Krisendienst installiert. Der Vater lehnte die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ab. Nachdem seine Wohnung 2016 zwangsweise geräumt wurde, übernachtete er abwechselnd in den Wohnungen seiner Eltern und stimmte im Jahr wegen dieser Probleme der Fremdunterbringung des Kindes zu. Dem Jugendamt erteilte er partielle Vollmacht und versprach die Zusammenarbeit. Der Vater war in der Folgezeit jedoch nicht weiter kooperationsbereit. Sorgerechtsentzug bei Ablehnung Jugendamt?
Die I. Instanz
Das Amtsgericht hatte dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und das Recht, Anträge auf öffentliche Leistungen zu stellen, entzogen. Und außerdem hatte das Amtsgericht die Pflegschaft angeordnet. Dagegen wandte sich der Vater mit seiner Beschwerde.
Sorgerechtsentzug bei Ablehnung Jugendamt? Dazu das OLG Bremen
Die Entscheidung
Das OLG Bremen bestätigte das Amtsgericht. Nach Ansicht des OLG hatte das Amtsgericht dem Kindesvater zu Recht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für … und das Recht der Gesundheitsfürsorge sowie das Recht zur Beantragung öffentlicher Hilfen gemäß §§ 1666, 1666a BGB entzogen.
Sorgerechtsentzug bei Ablehnung Jugendamt? Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes
Wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet wird, und die Eltern nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, ist nach Auffassung des OLG dieser Teilentzug des elterlichen Sorgerechts gerechtfertigt. Im Einzelnen führte das OLG dazu aus:
- Der Vater könne das Kind nicht kindgerecht unterbringen und versorgen,
- die Wohnung der Großeltern des Kindes seien nicht kindgerecht und
- der Vater zeige sich nach wie vor nicht kooperativ und verhalte sich gegenüber dem Betreuungspersonen und gegenüber dem Jugendamt aggressiv
Sorgerechtsentzug bei Ablehnung Jugendamt? Keine Unverhältnismäßigkeit
Unverhältnismäßigkeit des (Teil-)Entzug des Sorgerechts sei trotz Bevollmächtigung des Jugendamtes nicht gegeben, weil die erforderliche Kooperation des Vaters mit dem Jugendamt gefehlt habe. Und zwar sei der Teilentzug des Sorgerechts des Vaters daher gerechtfertigt gewesen sei.
Quellen: Pressemitteilung des DAV FamR 07/2019 v. 03.06.2019 und Juris das Rechtsportal
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