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Kombinierte Widerrufsbelehrung ist unzulässig

Das LG Frankfurt hat mit Beschluss vom 21.05.2015 – 2-06 O 203/15 entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die drei verschiedene Möglichkeiten über den Fristbeginn kombiniert, wettbewerbswidrig ist, wenn dabei der Eindruck erweckt wird, dass gleichzeitig mehr...

Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann Juni 2015

Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann Inhalt Ombudsmann: Erstattung von Kreditbearbeitungskosten auch bei Immobiliendarlehen Pauschale „Kontogebühr“ für Bausparverträge in der Darlehensphase zulässig BGH: Kündigungsklausel in Nr. 26 der Sparkassen-AGB ist unwirksam...