Digitaler Nachlass erfordert Gesetzesänderung. Und zwar wird dies vom Deutsche Anwaltverein (DAV) und vom Deutschen Juristentag (djt) gefordert. Um Rechtsunsicherheit rund um den Digitalen Nachlass zu lösen, fordern der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Juristentag (djt) klarstellende Ergänzungen im Telekommunikationsgesetz (TKG)
Der Hintergrund
Mittlerweile zählt Facebook weltweit rund 2 Milliarden monatliche Nutzer; davon in Deutschland 30 Millionen. Was passiert bei Versterben des Nutzers mit E-Mails oder mit Einträgen in sozialen Netzwerken? Mittlerweile stellen sich Nutzer diese Frage weltweit. Zum Digitalen Nachlass fehlen auch in Deutschland noch klare Regelungen. Die Teilnehmer eines gemeinsamen Symposions des DAV und des djt waren sich daher am 25.01.2018 einig, dass klarstellende Ergänzungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) erforderlich sind. Und zwar, um Rechtsunsicherheit rund um den Digitalen Nachlass zu lösen. Dies ist das Ergebnis der Diskussion von Praktikern und Wissenschaftlern über den aktuellen Rechtszustand. Und zwar zu Problemen der Anbieter (z.B. Google), im internationalen Privatrecht und zum Diskussionsstand in der Politik.
Digitaler Nachlass erfordert Gesetzesänderung – Ausreichend qualifiziertes Gesetz für Eingriff in das Fernmeldegeheimnis notwendig
Laut DAV-Präsident Ulrich Schellenberg muss der Gesetzgeber in Deutschland endlich Sicherheit schaffen und klarstellen, dass ein Provider den digitalen Nachlass an die Erben herausgeben darf. Denn aus Sicht des DAV und des djt könnte ein Provider nach heutiger Rechtslage in das Fernmeldegeheimnis des Erblassers und seiner Kommunikationspartner eingreifen, wenn er die Inhalte ohne Einwilligung des Erblassers und seiner Kommunikationspartner an die Erben herausgäbe. Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Mayen, ehemaliger Präsident des djt und Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses des DAV analysiert: „Es fehlt ein ausreichend qualifiziertes Gesetz für einen solchen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“.
Digitaler Nachlass erfordert Gesetzesänderung – Internationaler Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses unklar
Darüber hinaus zeigt der Blick ins Internationale Privatrecht, dass der internationale Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses alles andere als klar ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob auf datenschutzrechtliche Kollisionsnormen zurückgegriffen werden kann, was bei europäischen Sachverhalten zur Maßgeblichkeit ausländischen Rechts führen könnte, z.B. bei Facebook zur Anwendbarkeit irischen Rechts.
Digitaler Nachlass erfordert Gesetzesänderung – Bund-Länderarbeitsgruppe sieht ebenfalls Anlass für eine Klarstellung durch den Gesetzgeber im TKG
Der DAV hat als Pionierarbeit schon im Jahr 2013 in einer DAV-Initiativstellungnahme Nr. 34/2013 (PDF, 437 KB) eine Klarstellung im TKG gefordert. Eine Bund-Länderarbeitsgruppe sieht laut ihrem Abschlussbericht aus Mai 2017 (PDF, 2,7 MB) ebenfalls Anlass für eine Klarstellung durch den Gesetzgeber im TKG. Das Thema ist brandaktuell: Der erste Facebook-Fall hat nach Urteilen des LG Berlin (Urt. v. 17.12.2015 – 20 O 172/15) und des KG (Urt. v. 31.05.2017 – 21 U 9/16) nun den BGH erreicht.
Digitaler Nachlass erfordert Gesetzesänderung – DAV und der djt werden sich weiter für eine gesetzliche Klarstellung einsetzen
Schellenberg warnt: „Es ist aber keine Lösung, auf den BGH zu warten, da wir ein Gesetz brauchen, das dem Erblasser, seinen Kommunikationspartnern und seinen Erben Sicherheit gibt.“ Mehrere Mitglieder des Bundestages, Vertreter des Bundesjustizministeriums und der Richterschaft waren im Plenum des Symposions versammelt, um den hochkarätigen Vorträgen zu folgen. Der DAV und der djt werden sich weiter für eine gesetzliche Klarstellung einsetzen, die letztlich jeden Bürger in Deutschland betrifft.
Quelle: Pressemitteilung des DAV Nr. 6/2018 v. 29.01.2018 und Juris das Rechtsportal
Digitaler Nachlass erfordert Gesetzesänderung
Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/handlungsbedarf-bei-digitalem-nachlass-wegen-datenschutzproblemen/ und https://raheinemann.de/gesetzliche-klarstellungen-zu-digitalem-nachlass-gefordert/ und https://raheinemann.de/wann-ist-todeserklaerung-eines-verschollenen-moeglich/ und https://raheinemann.de/kann-auch-als-vollmacht-bezeichnetes-schriftstueck-ein-testament-sein/ und https://raheinemann.de/olg-hamm-lebzeitige-schenkungen-koennen-bei-erbeinsetzung-im-gemeinschaftlichen-ehegattentestament-eingeschraenkt-sein/ und https://raheinemann.de/verletzung-von-anwaltspflichten-bei-scheidung-online/ und https://raheinemann.de/bundesrat-will-digitalen-hausfriedensbruch-als-strafbarkeitstatbestand/ und https://raheinemann.de/facebook-account-des-verstorbenen-fuer-erben-versperrt/
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