Aktuelle Entscheidungen zu Kreditbearbeitungsgebühren. Dazu präsentieren wir nachfolgen eine kleine Übersicht. Zur Frage der Rechtmäßigkeit von AGB-mäßig vereinbarten Kreditbbearbeitungsgebühren ergehen laufend neue Gerichtsentscheidungen. Wir präsentieren eine Auswahl.
Aktuelle Entscheidungen zu Kreditbearbeitungsgebühren – Die Auswahl:
– AG Mönchengladbach v. 26.09.13 – 5 C 529/13: Und zwar muss die Santander-Bank die vereinnahmten Kreditbearbeitungsgebühren erstatten (Anerkenntnis, eigene Sache)
– AG Gießen v. 25.06.13 – 47 C 46/13: Kreditbearbeitungsgebühren sind AGB. Und zwar muss die Targo Bank sie erstatten, weil die Klausel als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB nicht stand hält.
– AG Frankfurt/Main v. 28.05.13 – 32 C 33/13: Kreditbearbeitungsgebühren sind AGB. Und zwar muss die Deutsche Bank sie erstatten
– AG Köln v. 18.10.2013 – 140 C 192/13: Kreditbearbeitungsgebühren sind AGB. Und zwar muss die Volvo Auto Bank sie erstatten (eigene Sache)
– AG Bonn v. 23.04.13 – 115 C 263/12: Kreditbearbeitungsgebühren sind AGB, Postbank muss sie erstatten (eigene Sache)
– LG Bonn v. 16. April 2013 – 8 S 293/12: Kreditbearbeitungsgebühren sind AGB. Und zwar benachteiligt die Vereinbarung des Bearbeitungsentgelts die Kläger unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Deshalb muss die Postbank das Bearbeitungsentgelt erstatten
– AG Frankfurt/Main v. 10.06.13 – 29 C 1125/13: Kreditbearbeitungsgebühren sind AGB. Und zwar muss die Deutsche Bank sie erstatten
– LG Berlin, 15 O 427/11: AGB-Klauseln einer Bank zu Kreditbearbeitungsgebühren = unangemessene Benachteiligung und daher unwirksam
– LG Düsseldorf, 12 O 432/11Die Klausel hält mit dem Verständnis als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB nicht stand. Und zwar ist die Erhebung einer den eigenen Verwaltungsaufwand des Verwenders pauschal abgeltenden Bearbeitungsgebühr von bis zu 3,50% durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB unzulässig, da dies den Kunden unangemessen benachteiligt.
Fachkundige Hilfe
Verbraucher und Unternehmer, die mit einer Bank einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, können sich bei uns fachkundig beraten lassen zu klageweiser Geltendmachung einer Rückerstattung von gezahlten Bearbeitungsgebühren, die AGB-mäßig in einem solchen Darlehensvertrag vereinbart wurden. Und zwar konnten wir zahlreiche Klagefälle bereits erfolgreich beenden.
Aktuelle Entscheidungen zu Kreditbearbeitungsgebühren. Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/anspruch-des-unternehmers-auf-erstattung-bearbeitungsgebuehr/ und https://raheinemann.de/risikopraemie-und-bearbeitungsgebuehr-bei-foerderdarlehen-kfw-darlehen-zulaessig/ und https://raheinemann.de/gebuehr-fuer-geldabheben-am-bankschalter/ und https://raheinemann.de/auskunftspflicht-einer-bank-bei-markenverletzung/ und https://raheinemann.de/gebuehr-fuer-vorzeitige-kreditrueckzahlung-unzulaessig/ und https://raheinemann.de/bkarta-zu-fremdabhebegebuehren-bei-geldautomaten/ und https://raheinemann.de/risikopraemie-und-bearbeitungsgebuehr-bei-foerderdarlehen-kfw-darlehen-zulaessig/ und https://raheinemann.de/anspruch-des-unternehmers-auf-erstattung-bearbeitungsgebuehr/ und https://raheinemann.de/bankbearbeitungsgebuehr-fuer-anschaffungsdarlehen-unzulaessig/ und https://raheinemann.de/pauschale-kontogebuehr-fuer-bausparvertraege-in-der-darlehensphase-zulaessig/ und https://raheinemann.de/aenderung-von-kontofuehrungsgebuehren-durch-zustimmungsfiktion/ und https://raheinemann.de/muenzgeldklausel-in-den-agb-einer-bank-unwirksam/ und https://raheinemann.de/hathat-verbraucherschutzverband-anspruch-auf-preis-und-leistungsverzeichniss-gegen-bank/