Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Und zwar ist dies nach dem nunmehr vom Bundesrat gebilligten Gesetz möglich. Dagegen war es bisher nicht möglich, zu erfahren, wer der biologisch Vater ist, wenn die Zeugung durch eine Samenspende stattfand. Dies soll sich nun durch ein zentrales Samenspenderregister ändern.
Gegenstand des Gesetzes
Nach dem nunmehr vom Bundesrat gebilligten Gesetz, dem Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz – SaRegG), kann künftig ab dem 16. Geburtstag Auskunft beim Samenspendenregister beantragen wer vermutet, dass seine Zeugung auf eine Samenspende zurückzuführen ist. Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wird dafür ein zentrales Samenspenderregister eingerichtet.
Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Wie kam es zu dem Gesetz?
Umgesetzt wird mit dem Gesetz eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, wo es heisst: „Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln“. Und zwar hatte das Kabinett den Gesetzentwurf zur Regelung des Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden am 21.12.2016 beschlossen. Der Bundestag hatte am 18.05.2017 das Gesetz verabschiedet und der Bundesrat diesem am 07.07.2017 zugestimmt.
Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Welche Bedeutung hat das Gesetz?
Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Bedeutung der Samenspende
Die Geburt von schätzungsweise 1.200 Kinder pro Jahr ist auf eine Samenspende zurückzuführen. Eine Möglichkeit, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist, gab es bisher nicht. Denn die ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen mit Samenspenden werden derzeit noch dezentral in den Entnahmeeinrichtungen dokumentiert. Um den leiblichen Vater ausfindig zu machen, werden zudem nicht genügend Daten erhoben. Damit können die Betroffenen ihr „Recht auf Kenntnis der Abstammung“ bisher nicht wahrnehmen.
Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Entscheidung des BVerfG
Nach einer Entscheidung des BVerfG gibt es ein Recht darauf, die eigene Abstammung zu kennen. Es ergibt sich aus dem im Grundgesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Und zwar sollen dieses Recht künftig auch Menschen geltend machen können, deren Zeugung auf eine Samenspende zurückzuführen ist – wenn sie es wollen.
Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen einer Samenspende
Das Samenspenderegister nimmt personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen einer Samenspende auf. Darüber müssen sowohl der Spender als auch die Empfängerin Aufklärung und Information erhalten.
110 Jahre lang werden die personenbezogenen Daten gespeichert. Und zwar gilt die Regelung auch für Einrichtungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Samen verwendet haben.
Ergänzende Regelung im BGB
Eine ergänzende Regelung findet sich im BGB und zwar zum Entfall von Ansprüchen auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe.
Quellen: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 07.07.2017 und Juris das Rechtsportal
Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Fragen Sie Ihren Anwalt für Familienrecht und Erbrecht in unserer Kanzlei
Dazu siehe auch:
Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende?
Auskunftsanspruch für Spenderkind zur Abstammung?
Feststellung der Vaterschaft vor der Geburt des Kindes?
Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung in Tschechien?
Kind mit Namen des Lebensgefährten der Mutter?
Auskunftsanspruch gegen leibliche Mutter trotz Adoption?
Schmerzensgeld bei Befruchtung mit falschem Sperma?
Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende?
Rechtliche Eltern über eine Leihmutterschaft?
Künstliche Befruchtung auf Kassenkosten nur für Eheleute?
Erweiterte Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung?
Kostenerstattung PKV bei künstlicher Befruchtung?
Welcher Abstammung ist ein Kind von ukrainischer Leihmutter?
Einwilligung zum Eizellentransfer wirksam widerrufen?
Anspruch des Kindes auf Nennung des Samenspenders?
Gesetzliche Änderungen im Eherecht beabsichtigt
Förderung von Kinderwunschbehandlungen geplant
Verursacht Verhütungspille „Yasminelle“ Gesundheitsschäden?