Bundesrat billigt Pflegestärkungsgesetz. Am 23.11.2018 hat der Bundesrat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gebilligt und weiterhin die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, schnellstmöglichst die bestehenden Abrechnungsschwierigkeiten bei der Verlegung von Schlaganfallpatienten zu lösen.
Bundesrat billigt Pflegestärkungsgesetz – Beseitigung von Problemen
Mit Beschluss des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes hatte der Bundestag die Verjährungsfristen für die Ansprüche der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser verkürzt. Dies hatte eine Klagewelle losgetreten. Der Bundesrat begründet seine Handlungsaufforderung an die Bundesregierung wie folgt:
- Die Krankenhäuser könnten durch die Klagen in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
- In Einzelfällen könnte möglicherweise auch die Versorgungssicherheit gefährdet werden.
Zusätzliche Stellen
Da Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern. 13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege sind Kern des Sofortprogrammes. Die Pflegeinrichtungen erhalten danach je nach Größe zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich, die durch die die Krankenkassen finanziert werden. Die Krankenversicherungen refinanzieren künftig auch in den Kliniken jede zusätzliche Stelle in der Pflege vollständig. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse kommen die Krankenversicherungen ebenfalls auf.
Bundesrat billigt Pflegestärkungsgesetz – Mehr Ausbildungsplätze
Das Gesetz schafft außerdem Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Die Kassen übernehmen die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig. Dies war bislang anders.
Zuschüsse
Zuschüsse für die Anschaffung von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern, sollen zur Entlastung der Pflegeheime beitragen. Die Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Pflegeheimen und Krankenhäusern ist ebenfalls im Sofortprogramm enthalten.
Bundesrat billigt Pflegestärkungsgesetz – Untergrenzen
Das Sofortprogramm ab 2020 sieht darüber hinaus erstmals Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in Krankenhäuern vor. Die Krankenhäuser müssen mit Sanktionen rechnen, wenn diese nicht erreicht werden. Eine Rechtsverordnung soll Einzelheiten hierzu regeln.
Den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundestag am 9. November mit zahlreichen Änderungen verabschiedet. Er hat dabei auch einige Vorschläge des Bundesrates aus seiner Stellungnahme vom 21. September aufgegriffen. So entsprach er u.a. der Forderung, die Verbesserung der Vergütung für ambulante Pflegedienste bei längeren Wegezeiten nicht auf unterversorgte ländliche Gebiete zu beschränken. Durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes geht auch die Stärkung der öffentlichen Gesundheit auf den Bundesrat zurück.
Bundesrat billigt Pflegestärkungsgesetz. Nun kann der Bundespräsidenten das Gesetz unterzeichnen und dann dessen Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen. Es soll überwiegend zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Quellen: Pressemitteilung des BR v. 23.11.2018 und Juris das Rechtsportal
Bundesrat billigt Pflegestärkungsgesetz.
Siehe auch: https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-von-nicht-examinierten-pflegekraeften/ und https://raheinemann.de/sg-berlin-leistungskuerzungen-wegen-pflegebetruges-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-abrechnung-von-laboraerztlichen-leistungen/ und https://raheinemann.de/verbot-oeffentlicher-stellungnahme-fuer-pflegekammer-zu-deren-aufloesung/ und https://raheinemann.de/pflichtmitgliedschaft-in-pflegekammer-niedersachsen-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/pflegeheime-zur-nutzung-von-bettgittern-oder-fixierung-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/pflegeheimbetreiberin-nach-schliessung-des-heims-weiter-in-der-pflicht/ und https://raheinemann.de/hoehere-mindestloehne-fuer-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/3-pflegemindestlohnverordnung-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-faeschung-der-pflegedokumentation/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-intensivpflege-von-teurem-pflegedienst/ und https://raheinemann.de/honorarpflegekraefte-in-pflegeheimen-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/muessen-arbeitgeber-pflegekraefte-vor-ueberlastung-schuetzen/ und https://raheinemann.de/pflegefachkraft-im-pflegeheim-regelmaessig-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/gesundheitsausschuss-billigt-pflegeberufereformgesetz/