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Darf kirchlicher Arbeitgeber von AVR abweichen? Dazu hat am 24.05.2018 das BAG, 6 AZR 308/17, entschieden. Und zwar kann ein kirchlicher Arbeitgeber in den durch das staatliche Arbeitsrecht gesetzten Grenzen wirksam Arbeitsverträge abschließen, welche keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen vorsehen.

Was ist passiert?

Darf kirchlicher Arbeitgeber von AVR abweichen? Der Sachverhalt

Bei der Beklagten, einer gemeinnützigen GmbH und Mitglied im Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. (nachfolgend e.V. genannt), war die Klägerin als Alltagsbegleiterin tätig. Die Satzung des e.V. verpflichtet die Beklagte ebenso wie kirchengesetzliche Regelungen zum Abschluss von Arbeitsverträgen, welche entweder die vom Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DDN) geschlossenen einschlägigen Tarifverträge oder die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD) in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung bringen. Zwar wurde die Klägerin nach Entgeltgruppe 3 AVR-DD bezahlt. Dennoch vereinbarte die Beklagte mit ihr jedoch hinsichtlich der Entgeltsteigerungen und der in den AVR-DD vorgesehenen Jahressonderzahlung eine Vergütungshöhe, welche unterhalb des Niveaus der AVRDD blieb. Dagegen wandte sich die Klägerin und verlangte die sich aus der Abweichung ergebenden Differenzbeträge mit der Begründung, die entgegenstehenden vertraglichen Abreden seien unwirksam.

Darf kirchlicher Arbeitgeber von AVR abweichen? Die Vorinstanzen

Die Vorinstanzen, zuletzt LArbG Hannover, Urt. v. 27.04.2017 – 7 Sa 944/16 -,haben die Klage abgewiesen.

Darf kirchlicher Arbeitgeber von AVR abweichen? Dazu das BAG

Die Entscheidung

Vor dem BAG hatte die Revision der Klägerin keinen Erfolg.

Darf kirchlicher Arbeitgeber von AVR abweichen? Kirchengesetzliche Regelungen binden kirchlichen Arbeitgeber nur im kirchlichen Rechtskreis

Die verletzten kirchengesetzlichen Regelungen binden nach Auffassung des BAG den kirchlichen Arbeitgeber nur im kirchlichen Rechtskreis. Bei einer Nichtbeachtung  müsse er kirchenrechtliche Konsequenzen befürchten und mit einer Zustimmungsverweigerung der Mitarbeitervertretung zur Eingruppierung rechnen.

Darf kirchlicher Arbeitgeber von AVR abweichen? Missachtung kirchengesetzlicher Vorgaben bzgl. der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen berührt nicht per se die Wirksamkeit einer anderslautenden vertraglichen Vereinbarung

Allerdings berühre die Missachtung kirchengesetzlicher Vorgaben bzgl. der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen nicht per se die Wirksamkeit einer anderslautenden vertraglichen Vereinbarung. Und zwar würden die einschlägigen Satzungsbestimmungen des e.V. keine drittschützende Wirkung entfalten, welche die Klägerin in Anspruch nehmen könnte. Es sei der Beklagten auch nicht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf den Inhalt des Arbeitsvertrags zu berufen.

Quellen: Pressemitteilung des BAG Nr. 26/2018 v. 24.05.2018 und Juris das Rechtsportal

Siehe auch: https://raheinemann.de/diakonie-muss-ausbildungsverguetung-in-hoehe-von-34-000-e-nachzahlen/ und https://raheinemann.de/einseitige-anordnung-von-kurzarbeit-ohne-vereinbarung-zulaessig/ und https://raheinemann.de/zustandekommen-des-arbeitsvertrages-durch-schluessiges-handeln/ und https://raheinemann.de/verzugspauschale-bei-verspaeteter-zahlung-des-arbeitsentgelts/ und https://raheinemann.de/ausschlussfrist-bei-vergleichsverhandlungen-gehemmt/ und https://raheinemann.de/doppelte-schriftformklausel-im-formular-arbeitsvertrag-unwirksam/ und https://raheinemann.de/widerruf-eines-aufhebungsvertrages-durch-arbeitnehmer-moeglich/ und https://raheinemann.de/tragen-von-islamischem-kopftuch-in-kirchlicher-einrichtung/ und https://raheinemann.de/verstoss-gegen-menschenrechte-bei-kuendigung-von-kirchenangestellten/ und https://raheinemann.de/kirchenaustritt-von-koch-einer-evangelischen-kita-fristlose-kuendigung/ und https://raheinemann.de/verstoss-gegen-menschenrechte-bei-kuendigung-von-kirchenangestellten und https://raheinemann.de/doppelte-schriftformklausel-im-formulararbeitsvertrag-unwirksam/ und https://raheinemann.de/ablehung-eines-konfessionslosen-bewerbers/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Darf kirchlicher Arbeitgeber von AVR abweichen? Dazu hat am 24.05.2018 das BAG zu Az. 6 AZR 308/17 entschieden.
Darf kirchlicher Arbeitgeber von AVR abweichen? Dazu hat am 24.05.2018 das BAG zu Az. 6 AZR 308/17 entschieden.