Mehr Infos

Zum Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung. Manchmal bringen Feste wie Weihnachten oder Ostern in getrennt lebenden Familien Probleme beim Umgang mit Trennungskindern mit sich. Dazu informiert die Deutsche Anwaltauskunft informiert über die Rechtslage bei „Trennungskindern“.

Der Umgang an den Festtagen:

Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung – Für viele ist Weihnachten das wichtigste Familienfest. Doch hierzulande leben über zwei Millionen Kinder mit Eltern, die getrennt oder geschieden sind. Schnell bricht Streit aus, wenn sich die Eltern nicht darüber einigen können, wo der Nachwuchs die Festtage verbringt. Im Notfall entscheidet das Gericht, das dabei auch auf die Meinung des Kindes hört.

Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung Der Grundsatz

Grundsätzlich wird im deutschen Recht beiden Elternteilen gleichermaßen Umgang mit dem Kind zugesprochen (vgl. § 1684 BGB). Allerdings stellt Sprecher von anwaltauskunft.de, Swen Walentowski, klar: „Das Familienrecht legt nicht fest, wie sich Eltern den Umgang mit den Kindern an Feiertagen aufteilen müssen. Es liegt also erst einmal an Mutter und Vater, eine für sich und für das Kind gute Lösung zu finden.“

Einigung zum Umgang

Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung – Eine Einigung dazu gelingt den meisten Eltern von Trennungskindern im Alltag auch. Inzwischen haben sich in vielen getrenntlebenden Familien verschiedene Formen des Umgangs an Festtagen etabliert. Walentowski erklärt: „Eines der klassischen Modelle ist, dass die Kinder etwa Weihnachten bei dem einen Elternteil verbringen, Silvester bei dem anderen und im Jahr darauf umgekehrt“.

Gerichtliche Klärung

Im Härtefall entscheidet das Familiengericht

Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei TrennungNur, wenn die Elternteile in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren und Kompromisse zu schließen, funktionieren Wechselmodelle. In Härtefällen muss das Familiengericht entscheiden – entweder über eine Gesamtregel für den Umgang oder nur eine für die Feiertage.

Befragung der Kinder

Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung – Wenn solche Fragen gerichtlich geklärt werden, werden auch die Kinder befragt und zwar schon ab einem Alter von drei Jahren. Rechtsanwalt Swen Walentowski erklärt: „Zwar beeinflusst die Aussage eines so kleinen Kindes in den meisten Fällen nur bedingt die Entscheidung des Familiengerichts“. „Aber bei einem älteren Kind und einem Jugendlichen im Alter zwischen zehn und 15 Jahren sieht das sicherlich anders aus.“

Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung – Aussagen der Kinder spielen wichtige Rolle

In seiner Entscheidung, wo das Kind bestimmte Festtage verbringt, werde das Familiengericht zwar nicht nur seine Aussagen berücksichtigen. Sie spielen aber dennoch eine wichtige Rolle. Natürlich sollten vernünftige Eltern alles Mögliche versuchen, solche Fragen außerhalb eines Gerichtssaals zu klären, bevor es zu solchen Entscheidungen kommt.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Anwaltauskunft Nr. 38/2017 v. 15.12.2017 und Juris das Rechtsportal

Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung – Fragen Sie Ihren Anwalt für Umgangsrecht in unserer Kanzlei

Siehe auch:

Umgangsrecht wegen Pandemie eingeschränkt?

Zusätzlicher Wohnungsbedarf bei Besuchsrecht von Kindern?

Familiengerichte zuständig für Corona-Schutz in Schulen?

Alleiniges Sorgerecht und Kindeswohl

Sorgerecht für nichteheliches Kind Kindeswohl entsprechend?

Bundesrat will Ausweitung des Kinderlärm-Privilegs

Reform der elterlichen Sorge evaluiert

Kind zu Pflegeeltern statt zu Verwandten wegen Kindeswohl?

Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung

Entspricht begleiteter Umgang dem Kinderwohl?

Wechselmodell nur bei guter Kooperation der Eltern?

Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Umgangsvereinbarung?

Widerruf Pflegeerlaubnis wegen Verdacht Sexualdelikt?

Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind?

Recht für Großeltern auf unbegleiteten Umgang mit Enkelkind?

Kein Umgangsrecht für ehemaligen Liebhaber?

Kein Umgangsrecht für biologischen Vater?

Wer bekommt bei Trennung die Ehehunde?

Kindeswille entscheidend für Umgangsregelung?

Kein alleiniges Sorgerecht bei bestehender Vollmacht?

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung. Dazu Pressemitteilung der Deutschen Anwaltauskunft Nr. 38/2017 v. 15.12.2017.
Ihr Anwalt für Umgangsrecht, Rechtsanwalt Marko Rummel: Umgangsrecht am Weihnachtsfest bei Trennung – Dazu Pressemitteilung der Deutschen Anwaltauskunft Nr. 38/2017 v. 15.12.2017.