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Widerruf des Beitritts zu Investmentfonds Jahre später? Dazu hat das OLG Hamm am 23.01.2012, I-8 U 281/11, entschieden. Und zwar gilt nach Ansicht des OLG die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht, wenn bei einem Haustürgeschäft die Belehrung eines Anlegers im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einem geschlossenen Investmentfonds die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war. Die Widerrufsfrist würde dann nicht zu laufen beginnen, so das OLG.

Was ist passiert?

Sachverhalt

Im Januar 2008 hatten der Kläger und seine Ehefrau nach mehrfachen, in ihrem Wohnhaus in Detmold durchgeführten Beratungsgesprächen entschieden, sich zum Zwecke der Kapitalanlage mit einer Einlage an einem Investmentfonds der Beklagten zu beteiligen. Nachdem sie über 22.000 Euro eingezahlt hatten, erklärten sie im Dezember 2009 den Widerruf ihrer Beteiligungen.

Widerruf des Beitritts zu Investmentfonds Jahre später? Der Gerichtsweg

Der Kläger und seine Ehefrau klagten auf Feststellung seit Dezember 2009 nicht mehr als Gesellschafter an der beklagten Fondsgesellschaft beteiligt zu sein. Darüber hinaus hat der Kläger die Beklagten zu 2) und zu 3) auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 22.225,35 € in Anspruch genommen und hat die Feststellung ihrer Verpflichtung zu weitergehendem Schadensersatz im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Beteiligung verlangt. Dem lag der Vorwurf des Klägers zugrunde, er und seine Ehefrau seien nicht hinreichend über die mit dem Beitritt verbundenen Risiken aufgeklärt worden.

Widerklagend begehrten die Beklagten zu 2) und zu 3) gegenüber der Widerbeklagten die Feststellung , dass diese keine Ansprüche aus der Vermittlung des Engagements gegen sie haben. Der Kläger, die Widerbeklagte sowie die Beklagten zu 2) und zu 3) haben sich nach der mündlichen Verhandlung entsprechend eines Vergleichsvorschlags des Senats verglichen. Den Vergleich stellte der Senat nach § 278 Abs. 6 ZPO fest.

Den danach noch nicht beendeten Rechtsstreit des Klägers gegen die Beklagte zu 1) wurde dann vom OLG entschieden (s.u.).

Die Beklagte zu 1) vertrat die Auffassung, der Beitritt beruhe nicht auf einem Haustürgeschäft. Die Beitrittserklärung hätte zudem im Dezember 2009 nicht mehr zu widerrufen werden können, weil die dafür vorgesehene Frist zuvor abgelaufen sei. Es habe eine ordnungsgemäße Belehrung der Anleger bei Abgabe ihrer Beitrittserklärung stattgefunden.

Widerruf des Beitritts zu Investmentfonds Jahre später? Dazu das OLG Hamm

Die Entscheidung

Das OLG Hamm hat unter teilweiser Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Detmold der Klage stattgegeben.

Widerruf des Beitritts zu Investmentfonds Jahre später? Wirksamer Widerruf

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts haben der Kläger und seine Ehefrau ihren im Januar 2008 erklärten Beitritt gemäß §§ 355, 312 BGB wirksam widerrufen.

Haustürgeschäft

Widerruf des Beitritts zu Investmentfonds Jahre später? Die Regeln über den Haustürwiderruf seien auf den Beitritt zu einem Fonds in der Form einer Personengesellschaft anzuwenden.

Es liege ein Haustürgeschäft vor. Fünf Verhandlungen seien dem Beitritt vorausgegangen, bei denen zusammenhängende Inhalte besprochen worden seien. Aus diesem Grund habe eine fortwirkende Überraschungssituation vorgelegen.

Keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung

Widerruf des Beitritts zu Investmentfonds Jahre später? Der Widerruf sei im Dezember 2009 möglich gewesen. Und zwar weil zum Beitritt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht erfolgt sei. In der hierzu verfassten Erklärung habe die Beklagte versäumt, den Anleger darauf hinzuweisen, dass er im Falle eines Widerrufs lediglich Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben habe. Und zwar, weil sich seine Rechte nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft richteten.

Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben und nicht auf Rückzahlung der Einlage

Diese Folge gelte auch für den Kläger und seine Frau, nachdem ihr Beitritt zu der Fondsgesellschaft in Vollzug gesetzt worden sei. Sie hätten keinen Anspruch auf Rückzahlung der Einlage. Sondern einen Anspruch auf ein ihnen nach gesellschaftsvertraglicher Abwicklung möglicherweise zustehendes Abfindungsguthaben. Dieses müsse aber noch geklärt werden.

Widerruf des Beitritts zu Investmentfonds Jahre später? Was lernen wir daraus?

Im vorliegenden Fall eines Haustürgeschäftes ist der Beginn der Widerrufsfrist an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung gebunden. Dies gilt auch für andere Fälle, in denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Solange eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht erfolgt ist, kann der Widerruf jederzeit ausgeübt werden.

Widerruf eines Beitritts zu geschlossenem Investmentfonds möglich? Fragen Sie den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei

Siehe auch:

Anspruch des Anlegers auf Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung?

OLG Düsseldorf: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Swap-Geschäften mit Kommune

Schadensersatzanspruch bei Erwerb sogenannter Lehman-Zertifikate?

und weiter:

https://raheinemann.de/widerruf-darlehensvertrag-bei-nicht-ordnungsgemaessen-pflichtangaben/ und https://raheinemann.de/widerrufsbelehrung-in-s-immobiliardarlehensvertrag-wirksam/ und https://raheinemann.de/macht-unzulaessige-agb-klausel-widerrufsbelehrung-undeutlich/ und https://raheinemann.de/widerrufsbelehrung-zu-darlehensvertrag-einer-sparkasse-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/widerrufsinformation-der-sparkasse-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/nutzungsersatz-nach-widerruf-darlehensvertrag/ und https://raheinemann.de/kein-nutzungsersatz-bei-widerruf-autokreditvertrag/ und https://raheinemann.de/widerruf-eines-autodarlehensvertrages-mit-kaskadenverweisung/ und https://raheinemann.de/hat-der-leasingnehmer-ein-widerrufsrecht-bei-kilometerleasingvertraegen/ und https://raheinemann.de/aenderung-von-kontofuehrungsgebuehren-durch-zustimmungsfiktion/ und https://raheinemann.de/muenzgeldklausel-in-den-agb-einer-bank-unwirksam/ und Widerrufsbelehrung zu Darlehensvertrag einer Sparkasse rechtmäßig

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Widerruf des Beitritts zu Investmentfonds Jahre später? Dazu hat das OLG Hamm am 23.01.2012, I-8 U 281/11, entschieden. Fragen Sie den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Widerruf des Beitritts zu Investmentfonds Jahre später? Dazu hat das OLG Hamm am 23.01.2012, I-8 U 281/11, entschieden. Fragen Sie den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei