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Bundesrat will Stärkung des Pflegepersonals. Dazu hat sich der Bundesrat am 21.09.2018 hat sich der Bundesrat umfangreich zum Sofortprogramm Pflege der Bundesregierung geäußert und zahlreiche Änderungen zu dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals  vorgeschlagen.

Problematik:

Der Bundesrat begrüßt die geplante Entlastung der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen. Der Bundesrat plädiert ergänzend aber auch für eine Verbesserung der Versorgung durch Hebammen und Entbindungspfleger. Denn dort würden vergleichbare Probleme wie in der Pflege bestehen. Jedes zweite Krankenhaus habe mittlerweile Schwierigkeiten, offene Hebammenstellen zu besetzen. Angesichts weiter ansteigender Geburtenzahlen sei im weiteren Gesetzgebungsverfahren deshalb zu prüfen, ob bei den Hebammenstellen eine ähnliche Refinanzierung wie bei den Pflegekräften möglich ist.

Bundesrat will Stärkung des Pflegepersonals – Weitere Vorschläge zur Stärkung des Pflegepersonals vom Bundesrat – Rehabilitationseinrichtungen

Eine Berücksichtigung der Rehabilitationseinrichtungen müsse ebenfalls erfolgen, denn dort seien die Pflegekräfte genauso belastet wie in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen. Andernfalls sei eine Abwanderung aus diesem Bereich in die besser gestellten Krankenhäuser und stationären Pflegeeinrichtungen zu befürchten.

Bundesrat will Stärkung des Pflegepersonals – Schlaganfallversorgung

Weitere Vorschläge zur Stärkung des Pflegepersonals vom Bundesrat.

Auch bei der Schlaganfallversorgung gebe es zu deren flächendeckender Sicherung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich bestehender Rechtsunsicherheiten bei der Abrechenbarkeit.

Infektionshygienische Überwachung ambulanter Intensivpflegeeinrichtungen

Die Länder fordern angesichts der zunehmenden Antibiotikaresistenzen außerdem eine Regelung, wonach Gesundheitsämter auch ambulante Intensivpflegeeinrichtungen künftig infektionshygienisch überwachen könnten. Eine derartige Überwachung gebe es bereits bei stationären Pflegeeinrichtungen, nicht jedoch bei ähnlich gefährdeten, ambulant betreuten Wohngemeinschaften.

Bundesrat will Stärkung des Pflegepersonals – Weitere Verbesserungsvorschläge:

Finanzierung soll über Pflegeversicherung erfolgen

Der Bundesrat kritisiert an dem Gesetzentwurf u.a. weiter die Finanzierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie über eine Förderung aus Steuermitteln. Die Finanzierung solle über die Pflegeversicherung erfolgen.

Bundesrat will Stärkung des PflegepersonalsAusgestaltung des Strukturfonds

Die zahlreichen weiteren Änderungsvorschläge des Bundesrates beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung des Strukturfonds. Weiterhin auch auf die geplanten Maßnahmen, die der IT-Sicherheit der Krankenhäuser dienen.

Bundesrat will Stärkung des Pflegepersonals 13.000 zusätzliche Stellen u.a.

Die Bundesregierung möchte mit dem Sofortprogramm Pflege die Arbeitsbedingungen im Pflegesektor verbessern. Schwerpunkt sind rund 13.000 zusätzliche Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen, die von den Krankenkassen finanziert werden sollen. Danach sollen künftig stationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern je eine halbe Stelle zusätzlich erhalten. Einrichtungen mit 41 bis 80 Einwohnern sollen zusätzlich eine volle, solche mit 81 bis 120 Bewohnern anderthalb oder sogar zwei Pfleger-Stellen erhalten. Zuschüsse für die Anschaffung von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern, sollen ebenfalls zur Entlastung der stationären Pflegeeinrichtungen beitragen.

Weitere Vorschläge zur Stärkung des Pflegepersonals vom Bundesrat. Der Gesetzentwurf sieht im Zusammenhang mit der betrieblichen Gesundheitsförderung die Förderung von weiteren Maßnahmen vor. Dies sind Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowohl in Pflegeheimen als auch in Krankenhäusern.

In den Krankenhäusern soll zur Verbesserung der Pflegesituation künftig eine vollständige Refinanzierung jeder zusätzlichen Pflegestelle erfolgen. Die Krankenkassen sollen ebenfalls Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse finanzieren.

Der Gesetzentwurf soll weiter Anreize für mehr Ausbildungsplätze schaffen. Und zwar, indem eine Refinanzierung der Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig durch die Kostenträger erfolgt.

Das Sofortprogramm sieht darüber hinaus ab 2020 erstmals Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in Krankenhäuern vor (§ 137j SGB V). Die Krankenhäuser müssen bei Unterschreitung dieser Untergrenzen mit Sanktionen rechnen.

Bundesrat will Stärkung des PflegepersonalsWeitere Vorgehensweise

Mit der Stellungnahme der Länder wird sich jetzt der Bundestag beschäftigen.

Quellen: Pressemitteilung des BR v. 21.09.2018 und Juris das Rechtsportal

Bundesrat will Stärkung des Pflegepersonals.

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/bundesrat-billigt-pflegestaerkungsgesetz/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-von-nicht-examinierten-pflegekraeften/ und https://raheinemann.de/sg-berlin-leistungskuerzungen-wegen-pflegebetruges-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-abrechnung-von-laboraerztlichen-leistungen/ und https://raheinemann.de/verbot-oeffentlicher-stellungnahme-fuer-pflegekammer-zu-deren-aufloesung/ und https://raheinemann.de/pflichtmitgliedschaft-in-pflegekammer-niedersachsen-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/pflegeheime-zur-nutzung-von-bettgittern-oder-fixierung-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/pflegeheimbetreiberin-nach-schliessung-des-heims-weiter-in-der-pflicht/ und https://raheinemann.de/hoehere-mindestloehne-fuer-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/3-pflegemindestlohnverordnung-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-faeschung-der-pflegedokumentation/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-intensivpflege-von-teurem-pflegedienst/ und https://raheinemann.de/honorarpflegekraefte-in-pflegeheimen-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/muessen-arbeitgeber-pflegekraefte-vor-ueberlastung-schuetzen/ und https://raheinemann.de/gesundheitsausschuss-billigt-pflegeberufereformgesetz/ und https://raheinemann.de/vier-prozent-pauschaler-gewinnzuschlag-fuer-pflegeheime/ und https://raheinemann.de/bundesrat-fordert-angemessene-pflegepersonalschluessel/ und https://raheinemann.de/bundesrat-moechte-bundeseinheitliche-op-assistentenausbildung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bundesrat will Stärkung des Pflegepersonals. Dazu hat sich am 21.09.2018 der Bundesrat zum Gesetzesentwurf geäußert.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Bundesrat will Stärkung des Pflegepersonals. Dazu hat sich am 21.09.2018 der Bundesrat zum Gesetzesentwurf geäußert.