Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung. Zum 01.01.2019 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung (SGB XI) um 0,5 Prozentpunkte. Dazu hat der Bundestag ein neues Gesetz beschlossen. Und zwar könne die Pflege in Deutschland damit weiter verlässlich und solide finanziert werden.
Hintergrund für die Gesetzgebung
Mit den Pflegestärkungsgesetzen seien in der letzten Legislaturperiode die Leistungen für Pflegebedürftige spürbar ausgeweitet worden. Außerdem seien die Leistungen für Pflegebedürftige deutlich stärker in Anspruch genommen worden als erwartet. Wegen der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hätten vor allem Demenzkranke profitiert. Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff orientiere sich jetzt am tatsächlichen Unterstützungsbedarf. Und zwar orientiere sich dieser am Grad der Selbständigkeit – unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen oder körperlichen Einschränkung leide.
Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung – Anzahl Pflegebedürftige und Leistungsausgaben
Im Vergleich zum Jahr 2013 sei die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2017 um mehr als 700.000 gestiegen. Dementsprechend hätte sich In diesem Zeitraum die jährlichen Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung um über 12 Mrd Euro auf 35,5 Mrd. erhöht. Das sei mehr als erwartet.
Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung – Finanzierung
Mit der Beitragserhöhung lasse sich die Finanzierung aller Mehrausgaben in der Pflegeversicherung sicherstellen. Dies betreffe sowohl bereits beschlossene Leistungsausweitungen, als auch künftige Vorhaben in dieser Wahlperiode. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung am 10.10.2018 im Kabinett beschlossen; der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 29.11.2018.
Pflegekräfte
Derzeit fehle es in Altenheimen wie in Krankenhäusern an Pflegekräften, weshalb das Bundeskabinett das Sofortprogramm Pflege beschlossen habe. Stationäre Pflegeeinrichtungen könnten mit diesem Sofortprogramm Pflege 13.000 Pflegekräfte neu einstellen.
Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung – Arbeitsbedingungen
Man müsse mehr Menschen für die Pflege gewinnen. Dafür seien wichtige Voraussetzungen gerechte Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen. Der Bundesgesundheits- und der Bundesarbeitsminister hätten mit der Bundesfamilienministerin daher die Konzertierte Aktion Pflege gegründet. Ziel sei die spürbare Entlastung/Verbesserung des Arbeitsalltags und der Pflegekräfte sowie der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften.
Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung – Beitragserhöhung
Der Gesellschaft müssten gute Pflege und gut bezahlte Pflegekräfte etwas wert sein. Und zwar finanziere die damit verbundene Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte mehr Leistungen für Pflegebedürftige, mehr Personal und bessere Bedingungen für Pflegekräfte. Der Beitragssatz liege zum 01.01.2019 damit bei 3,05%. Für Kinderlose liege der Beitragssatz bei 3,3% des versicherungspflichtigen Einkommens.
Quellen: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 30.11.2018 und Juris das Rechtsportal
Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung.
Siehe auch: https://raheinemann.de/verbesserung-fuer-pflegepersonal-durch-neues-gesetz/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-unterqualifizierter-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-von-nicht-examinierten-pflegekraeften/ und https://raheinemann.de/sg-berlin-leistungskuerzungen-wegen-pflegebetruges-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-abrechnung-von-laboraerztlichen-leistungen/ und https://raheinemann.de/verbot-oeffentlicher-stellungnahme-fuer-pflegekammer-zu-deren-aufloesung/ und https://raheinemann.de/pflichtmitgliedschaft-in-pflegekammer-niedersachsen-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/pflegeheime-zur-nutzung-von-bettgittern-oder-fixierung-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/pflegeheimbetreiberin-nach-schliessung-des-heims-weiter-in-der-pflicht/ und https://raheinemann.de/hoehere-mindestloehne-fuer-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/3-pflegemindestlohnverordnung-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-faeschung-der-pflegedokumentation/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-intensivpflege-von-teurem-pflegedienst/ und https://raheinemann.de/honorarpflegekraefte-in-pflegeheimen-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/muessen-arbeitgeber-pflegekraefte-vor-ueberlastung-schuetzen/und https://raheinemann.de/bundesrat-billigt-pflegestaerkungsgesetz/ und https://raheinemann.de/vereinbarung-einer-reservierungsgebuehr-fuer-pflegeheimplatz-wirksam/ und https://raheinemann.de/freiheitsstrafe-wegen-abrechnung-nicht-erbrachter-pflegedienstleistungen/