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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll kommen. Dazu hat die Bundesregierung zur Stärkung des Pflegepersonals einen Gesetzentwurf beschlossen, wozu auch das „Sofortprogramm Pflege“ gehört.

In der Alten- und Krankenpflege ist die Arbeitsbelastung für viele Beschäftigte in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Folgen sind steigender Krankenstand und frühzeitiges Ausscheiden von Pflegekräften aus dem Beruf. Die Bundesregierung will mit einem „Sofortprogramm Pflege“ den Alltag der Pflegekräfte spürbar entlasten und die pflegerische Versorgung von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen verbessern.

Neueinstellungen fördern

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll kommen.

Künftig sollen in der Krankenpflege die Kostenträger – also die Krankenkassen, aber auch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen – die Ausgaben für jede neue Pflegekraft übernehmen. Das gilt auch für die Aufstockung von Teilzeitstellen. Tariferhöhungen sollen nicht mehr zulasten der Krankenhäuser gehen, sondern von den Kostenträgern finanziert werden.

Auch Neueinstellungen in der Altenpflege sollen mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gefördert werden. Dabei sieht das Gesetz 13.000 neue Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen, die in vollem Umfang von der Krankenversicherung finanziert werden, vor. Krankenhäuser müssen ab 2020 mit Sanktionen rechnen, wenn sie nicht genug Pflegepersonal haben und eine vom Ministerium festgelegte Untergrenze nicht erreichen. Im Gegenzug erhalten die Kliniken auch mehr finanzielle Mittel, um mehr Pflegekräfte einzustellen.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll kommen – Arbeit erleichtern:

Wegen der Arbeit am Wochenende und im Schichtdienst stellt der Pflegeberuf außerordentlich hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Deshalb werden künftig sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeheimen und Pflegediensten Maßnahmen gefördert, die zur besseren Vereinbarkeit beitragen. Die Krankenkassen unterstützen auch die betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V) .

Auch die Digitalisierung kann zur Entlastung der Pflegekräfte erheblich beitragen. Dazu nur einige Beispiele, wo digitale Anwendungen Pflegekräfte entlasten können, sind: Abrechnung von Pflegeleistungen, Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzteschaft und Pflegeheimen, Videosprechstunden. Jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung soll in den Jahren 2019 bis 2021 einen einmaligen Zuschuss für digitale Maßnahmen in Anspruch nehmen dürfen. Dabei beträgt Je Einrichtung der maximale Förderbetrag 12.000 Euro. Das sind 40% der anerkannten Maßnahme.

Krankenhausstrukturfonds wird fortgesetzt

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll kommen.

Mittel für den Einsatz digitaler Anwendungen – etwa für die telemedizinische Vernetzung von Krankenhäusern – stellt auch der in der letzten Legislaturperiode eingerichtete Krankenhausstrukturfonds zur Verfügung. Ab 2019 wird der Fonds für weitere vier Jahre mit einem Volumen von einer Milliarde Euro jährlich fortgesetzt. Künftig erhalten Förderung aus seinen Mitteln zudem Ausbildungsstätten für Pflegepersonal. Damit trägt er ebenfalls zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung bei.

Quellen: Pressemitteilung der BReg v. 01.08.2018 und Juris das Rechtsportal

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll kommen.

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/bundesrat-billigt-pflegestaerkungsgesetz/ und https://raheinemann.de/weitere-vorschlaege-zur-staerkung-des-pflegepersonals-vom-bundesrat/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-von-nicht-examinierten-pflegekraeften/ und https://raheinemann.de/sg-berlin-leistungskuerzungen-wegen-pflegebetruges-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-abrechnung-von-laboraerztlichen-leistungen/ und https://raheinemann.de/verbot-oeffentlicher-stellungnahme-fuer-pflegekammer-zu-deren-aufloesung/ und https://raheinemann.de/pflichtmitgliedschaft-in-pflegekammer-niedersachsen-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/pflegeheime-zur-nutzung-von-bettgittern-oder-fixierung-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/pflegeheimbetreiberin-nach-schliessung-des-heims-weiter-in-der-pflicht/ und https://raheinemann.de/hoehere-mindestloehne-fuer-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/3-pflegemindestlohnverordnung-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-faeschung-der-pflegedokumentation/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-intensivpflege-von-teurem-pflegedienst/ und https://raheinemann.de/honorarpflegekraefte-in-pflegeheimen-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/muessen-arbeitgeber-pflegekraefte-vor-ueberlastung-schuetzen/ und https://raheinemann.de/gesundheitsausschuss-billigt-pflegeberufereformgesetz/ und https://raheinemann.de/bundesrat-fordert-angemessene-pflegepersonalschluessel/ und https://raheinemann.de/bundesrat-moechte-bundeseinheitliche-op-assistentenausbildung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll kommen. Dazu hat die Bundesregierung zur Stärkung des Pflegepersonals einen Gesetzentwurf beschlossen
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll kommen. Dazu hat die Bundesregierung zur Stärkung des Pflegepersonals einen Gesetzentwurf beschlossen